Ein 67 Jahre alter Mann ist in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Bützow im Landkreis Rostock gestorben. Wie das Justizministerium mitteilte, wurde der Häftling am Mittag leblos in seinem Wohnraum aufgefunden. Die Bediensteten leiteten sofort Reanimationsmaßnahmen ein, jedoch konnte der hinzugerufene Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Keine Hinweise auf Suizid oder Fremdverschulden
Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler gibt es keine Anzeichen für einen Suizid oder eine Fremdeinwirkung. Die genaue Todesursache wird derzeit noch untersucht. Der Mann befand sich nach Angaben des Ministeriums seit vier Jahren in der Sicherungsverwahrung.
Gefährlichkeit trotz verbüßter Haft
Der Verstorbene galt trotz vollständig verbüßter Haftstrafe als weiterhin gefährlich. Die Sicherungsverwahrung war vorläufig bis zum Jahr 2032 angesetzt. Mit diesem Instrument soll die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern geschützt werden, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefahr darstellen.
Die Hintergründe des Todesfalls werden nun von den zuständigen Behörden aufgeklärt. Eine Obduktion soll Klarheit über die Todesursache bringen.



