Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in Hagenow ist der Täter (38) am Landgericht Schwerin zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht bewertete den Angriff des Mannes aus Syrien auf seinen Cousin als gefährliche Körperverletzung, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitteilte. In der Anklage war die Staatsanwaltschaft zunächst von versuchtem Totschlag ausgegangen.
Streit um Geld eskalierte
Zwischen dem Angeklagten und seinem Verwandten war es im August 2025 auf offener Straße zum Streit über Geld gekommen. Dabei zog der 38-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft „urplötzlich“ ein Küchenmesser aus dem Hosenbund und stach „in schneller Abfolge“ mehrfach auf seinen Cousin ein. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen und konnte nur durch eine schnelle Notoperation gerettet werden.
Geständnis am ersten Verhandlungstag
Im Prozess hatte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag von seinem Verteidiger ein Geständnis verlesen lassen und die Tat eingeräumt. Mit dem Messer hatte er sich demnach bewaffnet, um sich bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Cousin wehren zu können. Die beiden Männer hatten bereits mehrfach über die Rückzahlung eines Geldbetrages gestritten, den der Angeklagte seinem Verwandten für dessen Flucht aus Syrien geliehen hatte.
Vom versuchten Totschlag zur gefährlichen Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hatte die Messerattacke zunächst als versuchten Totschlag eingestuft. Im Laufe des Verfahrens ergab sich aber eine andere Bewertung des Angriffs. „Unter anderem auch durch die Auswertung von Videoaufnahmen zum Tatablauf“, wie der Gerichtssprecher erklärte. Auf den Aufnahmen sei zu erkennen gewesen, dass der Angeklagte „aus eigenem Antrieb“ die Tat nicht vollendete und die Tötung des Cousins freiwillig aufgab. So habe er das Opfer nach der ersten Attacke zwar verfolgt, aber nicht erneut mit der Waffe angegriffen und das Messer später auch weggeworfen, erläuterte der Sprecher. Das Verhalten des Angreifers sei als sogenannter „Rücktritt vom Versuch“ und die Attacke daher als gefährliche Körperverletzung bewertet worden.
Absprache zwischen den Prozessparteien
In dem Prozess gegen den Mann aus Syrien hatten Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Verständigung eine Absprache über den Ausgang des Verfahrens und einen möglichen Strafrahmen für den Angeklagten getroffen. Im Gegenzug für ein glaubhaftes Geständnis war dem 38-Jährigen eine Haftstrafe zwischen vier und sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Das bereits in der vergangenen Woche ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



