Einzigartiges Urteil in Weißwasser: Polizist muss Auschwitz-Gedenkstätte besuchen
Das Amtsgericht Weißwasser in Sachsen hat ein historisches Urteil gefällt: Ein Polizeioberkommissar wurde zu einem Pflichtbesuch der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz verurteilt. Der 52-jährige Beamte Thomas P. hatte im Mai 2024 in seinem WhatsApp-Status ein Foto mit der SA-Parole „Alles für Deutschland“ veröffentlicht und diese später auf Instagram wiederholt. Das Gericht wertete dies als Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen.
Hintergrund des Falles
Der Angeklagte, der bei der Kriminalpolizei in Sachsen arbeitet, zeigte zunächst in seinem WhatsApp-Status ein Relief mit vier Arbeitern und der genannten Parole. Später kommentierte er unter einem Instagram-Beitrag: „Ich zitiere Cathy Hummels: Alles für Deutschland“. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, damit gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Der Polizist zeigte sich uneinsichtig und argumentierte, dass Influencerin Cathy Hummels für die gleiche Äußerung nicht belangt wurde. „Es wird mit zweierlei Maß gemessen“, sagte er vor Gericht. Die Staatsanwältin entgegnete: „Sie wollen mein Kollege sein – Sie, der meine Beweismittel ermittelt. Sie finden Rechtsordnung nur dann gut, wenn sie Ihr Gehalt bezahlt.“
Richterliche Entscheidung
Richter Christoph Pietryka, der auch Direktor des Amtsgerichts ist, verhängte eine Verwarnung mit der Auflage, innerhalb eines Jahres die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau zu besuchen. Bei Nichterfüllung droht eine Geldstrafe von 4200 Euro. Der Richter betonte: „Das bringt eine ganze Menge. Das bleibt im Kopf.“ Der Polizist muss sich auf der Internetseite der Gedenkstätte registrieren und an einer Führung teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 100 Tagessätze zu je 90 Euro gefordert, was eine Vorstrafe bedeutet hätte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch für die Parolen und eine geringe Geldstrafe für Beleidigungen, die der Angeklagte gestanden hatte.
Reaktionen und Bedeutung
Das Urteil ist in der deutschen Justizgeschichte einmalig. Es zeigt, dass auch Beamte für die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zur Verantwortung gezogen werden können. Der Fall ereignete sich zeitgleich mit dem ersten Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen derselben Parole. Der Richter wies darauf hin, dass die Medien ausführlich darüber berichteten, was dem Polizisten hätte bewusst sein müssen. Der Angeklagte erklärte, kein Anhänger von Rechtsextremisten zu sein, und meinte: „Was manchen Menschen herausrutscht, kann nicht bestraft werden.“ Sein Verteidiger argumentierte, das Urteil gegen Höcke sei damals noch nicht rechtskräftig gewesen.
Die Gedenkstätte Auschwitz steht als Symbol für den systematischen Massenmord an über einer Million Juden und anderen Opfern des Nazi-Regimes. Der Pflichtbesuch soll dem Polizisten die historische Dimension seiner Handlung vor Augen führen.



