Prozess gegen Feuerwehrmann aus Friedland: Pornografie-Vorwürfe und Feuerwehr-Affäre
Prozess gegen Feuerwehrmann: Pornografie-Vorwürfe in Friedland

Prozess gegen Feuerwehrmann aus Friedland: Pornografie-Vorwürfe und Feuerwehr-Affäre

Im Amtsgericht Neubrandenburg herrschte am Donnerstag ein volles Haus. Zahlreiche Bürger aus Friedland und sogar die Spitze der Stadtverwaltung waren angereist, um den Prozessauftakt gegen einen 32-jährigen Feuerwehrmann zu verfolgen. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind schwerwiegend und sollen nach Informationen des Nordkurier einen der Ausgangspunkte in der sogenannten Friedländer Feuerwehr-Affäre darstellen.

Drei Anklagepunkte gegen suspendierten Feuerwehrmann

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten drei Straftaten vor: das Verbreiten pornografischer Inhalte an Minderjährige sowie den Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material. Der Mann, der derzeit von seinen Aufgaben bei der Friedländer Feuerwehr suspendiert ist, soll unter anderem explizite Bilder an einen 15-Jährigen verschickt haben. Den Jugendlichen habe er in seiner ehrenamtlichen Funktion als Feuerwehrmann kennengelernt.

Der Empfänger der Bilder war laut Staatsanwaltschaft mit der Zusendung keineswegs einverstanden und zeigte den Vorfall bei der Polizei an. Diese konfiszierte daraufhin das Mobiltelefon des Beschuldigten. Bei der Untersuchung des Gerätes seien mindestens 50 Bilder mit kinder- oder jugendpornografischen Inhalten entdeckt worden, wie es vor Gericht hieß.

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Geständnis mit Verwunderung

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, aber zugleich verwundert. Zwar räumte er ein, ein explizites Bild verschickt zu haben, betonte jedoch: „Das Alter des Empfängers war mir nicht bewusst.“ Auf Nachfrage des Staatsanwaltes gab er an, homosexuell zu sein, auch wenn er damit nicht offensiv umgehe. Bereits vor dem inkriminierten Foto habe er Nachrichten über einen Messengerdienst mit dem Jugendlichen ausgetauscht.

„Hatten Sie den Eindruck, dass der Zeuge sexuelles Interesse an Ihnen hatte?“, fragte der Staatsanwalt daraufhin. Der Angeklagte bejahte dies, doch nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten mehrere Zeugen diesen Eindruck nicht bestätigen.

Zu den beiden weiteren Anklagepunkten bezüglich des Besitzes von über 50 kinder- und jugendpornografischen Fotos äußerte sich der Beschuldigte ebenfalls verwundert. Er habe nie nach solchen Bildern gesucht oder sie heruntergeladen. In einer erfüllten Beziehung lebend, benötige er derartiges Material nicht, machte er deutlich.

Staatsanwalt bleibt hartnäckig

Doch der Staatsanwalt ließ nicht locker. Er wies darauf hin, dass sämtliche gefundenen Bilder homosexuelle Szenen darstellten, und fragte, wie diese auf das Handy gelangt sein könnten. „Ich war es nicht, ich kann es mir nicht erklären“, antwortete der Angeklagte. Allerdings räumte er ein, das Mobiltelefon neu gekauft zu haben, sodass ein Vorbesitzer als Quelle ausgeschlossen werden könne.

Der Staatsanwalt gab zudem einen kurzen Einblick in die Verbindung dieses Falls zur Friedländer Feuerwehr-Affäre. Er fragte, ob der Feuerwehr-Chef, um dessen Zukunft seit Monaten gestritten wird, mit dem Angeklagten telefoniert habe, nachdem das explizite Bild verschickt worden sei. Der 32-Jährige bestätigte ein Gespräch, betonte jedoch, die betreffende Messenger-App mit dem zur Einmal-Ansicht bestimmten Foto habe er zu diesem Zeitpunkt bereits gelöscht. Sein „Chef“ habe ihm sehr emotional klargemacht, dass er „Mist gebaut“ habe.

Urteil vertagt, Zeugenvernehmung folgt

Ein Urteil wurde am ersten Verhandlungstag nicht gefällt. Richterin Iris Hagedorn setzte überraschend einen Folgetermin an, an dem Polizisten als Zeugen gehört werden sollen. Den minderjährigen Zeugen, der das Bild erhalten haben soll, will sie jedoch nicht vorladen. Der Staatsanwalt hatte dies vorgeschlagen, um das Motiv besser ergründen zu können, doch die Richterin entschied, dies sei nicht notwendig.

Für den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte droht dem Angeklagten bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte an Minderjährige kann er mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt werden. Der Prozess sorgt in der Region für erhebliche Aufmerksamkeit und wirft ein Schlaglicht auf die Verflechtungen mit der lokalen Feuerwehr-Affäre.

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