Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden nähert sich seinem Ende. Die Staatsanwaltschaft wird am Vormittag ihr Plädoyer halten, sofern keine weiteren Beweisanträge gestellt werden. Die Anklage wirft Klette unter anderem versuchten Mord, Raub und Verstöße gegen das Waffengesetz vor.
Hintergrund des Verfahrens
Klette wurde im Februar 2024 in Berlin festgenommen. Sie soll gemeinsam mit den weiterhin flüchtigen Ex-RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Die Beute beträgt laut Ermittlungen rund 2,7 Millionen Euro, mit denen Klette ihr Leben im Untergrund finanzierte. Ein separates Verfahren soll ihre Rolle in der linksterroristischen Vereinigung klären.
Herausforderungen im Prozess
Seit über einem Jahr versucht das Gericht, die Taten zu rekonstruieren. Klette äußert sich kritisch zu Kapitalismus, Israels Vorgehen im Gazastreifen und US-Militäreinsätzen, schweigt jedoch zu den Überfällen. Ihre Verteidiger und die Staatsanwaltschaft liefern sich Wortgefechte, während Opfer in Tränen ausbrachen oder sich nicht mehr an Details erinnern konnten. Fünf Überfälle wurden eingestellt, da sie das Strafmaß nicht wesentlich beeinflussen würden.
Entscheidende Frage: Mordversuch?
Ein zentraler Punkt ist der Vorwurf des versuchten Mordes bei einem Überfall in Stuhr bei Bremen im Juni 2015. Dabei schossen die Täter auf einen Geldtransporter, die Kugeln drangen in die Fahrerkabine ein, doch die Boten blieben unverletzt. Das Gericht sieht einen bedingten Tötungsvorsatz, aber einen Rücktritt von der Tat. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft dieser Einschätzung folgt oder weiterhin von versuchtem Mord ausgeht.
Weiterer Verfahrensablauf
Die Nebenklage soll am Mittwoch plädieren, die Verteidigung am 12. und 13. Mai. Ein Urteil wird frühestens Ende Mai erwartet.



