Prozessauftakt in Düsseldorf: Syrer wegen Vergewaltigung angeklagt - Dolmetscherin abgelehnt
Prozess: Syrer wegen Vergewaltigung angeklagt - Dolmetscherin abgelehnt

Prozessauftakt mit brisanten Details: Zwei Syrer wegen Vergewaltigung vor Gericht

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat am Dienstag ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei syrische Staatsangehörige begonnen. Die Angeklagten Ahmed A. (40) und Saad A. (33) müssen sich wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung verantworten. Beide befinden sich in Untersuchungshaft und stehen unter dringendem Tatverdacht.

Eine Partynacht wird zum Albtraum

Laut der detaillierten Anklage der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat in der Nacht zum 29. Juni 2025 in der Düsseldorfer Altstadt. Eine damals 27-jährige Frau hatte während einer Party kurzzeitig den Kontakt zu ihren Freundinnen verloren. Drei Männer – die beiden Angeklagten und ein weiterer, der sich noch auf der Flucht befindet – sollen die Frau gegen 2:45 Uhr zum Stiftsplatz gebracht haben.

Besonders erschütternd: Die Angeklagten hoben die alkoholbedingt kaum noch reaktionsfähige Frau auf die Motorhaube eines geparkten Fahrzeugs. Laut Anklage merkten sie spätestens in diesem Moment, dass ihr Opfer sich aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr wehren konnte.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Systematisches Vorgehen und Zeugenverhöhnung

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, die Frau nacheinander vergewaltigt zu haben. Während jeweils einer der Täter die Tat ausführte, hielten die beiden anderen laut Anklage Ausschau, um potenzielle Zeugen fernzuhalten. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen wurde die Tat beobachtet.

Zwei zufällig vorbeikommende Männer wurden misstrauisch. Ahmed A. soll ihnen erklärt haben, er kenne das Opfer. Besonders widerwärtig war laut Zeugenaussagen, dass er die vergewaltigte Frau zusätzlich verhöhnte. Sinngemäß soll er gesagt haben: „Die braucht das.“

Flucht und Festnahme

Als die Zeugen nicht abließen und couragiert einschreiten wollten, soll Ahmed A. schreiend auf sie zugerannt sein. Er drohte laut Zeugen, sich ebenfalls an ihnen zu vergehen. Dennach alarmierten die Männer die Polizei über den Notruf und brachten das Opfer zu einem Polizeiwagen auf dem benachbarten Burgplatz.

Noch in derselben Nacht konnte die Polizei Ahmed A. und Saad A. aufspüren und vorläufig festnehmen. Der dritte mutmaßliche Täter entkam unerkannt. Als entscheidendes Beweismittel gelten DNA-Spuren der Angeklagten, die am Körper der Frau sichergestellt wurden.

Prozessauftakt mit ungewöhnlicher Forderung

Zu den schwerwiegenden Vorwürfen wollen sich die beiden Angeklagten, die kein Deutsch sprechen, erst im Laufe des Verfahrens äußern. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

Auffällig beim Prozessauftakt: Saad A. erklärte im Gerichtssaal, er schäme sich, von einer Frau gedolmetscht zu werden. Diese ungewöhnliche Forderung sorgte für zusätzliche Aufmerksamkeit im bereits belasteten Verfahren. Ironischerweise wird das Urteil in diesem Prozess von einer Richterin gefällt werden, wobei der genaue Termin der Urteilsverkündung noch nicht feststeht.

Die Verteidiger der Angeklagten berieten sich intensiv mit ihren Mandanten vor Prozessbeginn. Das Landgericht Düsseldorf muss nun in den kommenden Verhandlungstagen die umfangreichen Beweise auswerten und die Glaubwürdigkeit der Zeugen überprüfen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration