Leipziger Gericht strebt Verständigung im milliardenschweren Bitcoin-Prozess an
Im aufsehenerregenden Prozess um das illegale Streamingportal „movie2k.to“ und um ein Milliardenvermögen in Bitcoin hat das Landgericht Leipzig angekündigt, über eine Verständigung hinter verschlossenen Türen zu diskutieren. Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Karsten Nickel, erklärte, nach einem umfassenden Geständnis sei für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen einem und eineinhalb Jahren denkbar, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Milliardengewinn aus Bitcoin-Verkauf als zentraler Streitpunkt
Ein entscheidender Knackpunkt in den Gesprächen zwischen Gericht, Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft wird der Umgang mit den immensen Vermögenswerten des Angeklagten sein. Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 hatte der Hauptbeschuldigte den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins übergeben. Durch einen spektakulären Kurssprung der Kryptowährung brachte der Verkauf dieser Bitcoins etwa 2,64 Milliarden Euro ein. Dieses gigantische Geldvolumen wird aktuell bei der Landesjustizkasse verwahrt, gehört nach Angaben des Gerichts jedoch weiterhin dem Angeklagten.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass der 42-Jährige noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim gegenwärtigen Kurs entspräche dieser Besitz einem Wert von über 3,3 Milliarden Euro. Der Vorsitzende Richter betonte am vierten Verhandlungstag, dass die Verständigungsgespräche, die ohne Öffentlichkeit geführt werden, einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen werden. In diesem komplexen Verfahren muss die Wirtschaftsstrafkammer auch über die mögliche Einziehung des gesamten Vermögens entscheiden.
Anklagepunkte und Hintergrund des Falls
Vor dem Landgericht Leipzig müssen sich zwei Männer verantworten: Der 42 Jahre alte mutmaßliche Kopf des Portals ist unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein 39-Jähriger, der sich wegen Geldwäsche in 46 Fällen und zusätzlich wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Interessanterweise sind die Vorwürfe, in rund 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben, inzwischen verjährt und somit nicht mehr Gegenstand der Hauptverhandlung.
Laut der ausführlichen Anklage hatte das Duo gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann über das Streamingportal „movie2k.to“ jahrelang hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serien angeboten. Die Betreiber erzielten dabei Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen und investierten diese Summen in den Erwerb von Bitcoins. Das Portal wurde bereits im Jahr 2013 abgeschaltet, doch der Hauptangeklagte konnte erst ein Jahrzehnt später, im Jahr 2023, im Ausland festgenommen werden.
Bis zum nächsten Prozesstermin am 13. April sollen sich sowohl die Anklagebehörde als auch die Verteidigung zu den detaillierten Vorüberlegungen des Gerichts äußern. Die Wirtschaftsstrafkammer steht vor der Herausforderung, einen angemessenen juristischen Umgang mit einem der größten Vermögenswerte in der deutschen Strafrechtspraxis zu finden.



