VW-Manager fordern Millionen: Streit um Hinweisgeber-Schutz eskaliert
VW-Manager fordern Millionen: Streit um Hinweisgeber

Hannover - Ein juristischer Streit zwischen dem Autobauer Volkswagen und zwei ehemaligen Managern beschäftigt nun auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Die Kläger fordern insgesamt 7,5 Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, da sie sich nach internen Hinweisen auf angebliche Missstände bei VW benachteiligt und unter Druck gesetzt fühlen. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus; sie soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Hintergrund des Konflikts

Die beiden Mitglieder des Oberen Managementkreises von VW hatten zunächst intern und später auch extern über mögliche gesundheitsgefährdende Schadstoffe in den Hochdächern zweier Modelle von VW Nutzfahrzeuge berichtet. Konkret ging es um die Modelle Crafter und Grand California. Nach ihren Angaben erlitten sie daraufhin Repressalien, darunter die Auflösung ihrer Abteilung und eine fehlende Aufgabenzuweisung. Sie berufen sich auf das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Volkswagen wies die Vorwürfe stets zurück. Es habe zu keinem Zeitpunkt Repressalien gegeben, und eine Gesundheitsgefahr durch Ausdünstungen aus den beanstandeten Bauteilen habe nicht bestanden, erklärte der Konzern im Gerichtssaal.

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Bisheriger Verlauf des Rechtsstreits

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klage im Juni des Vorjahres abgewiesen. Die Kläger hätten keinen Schaden darlegen können, der auf Repressalien zurückzuführen sei, so das Gericht. VW hatte beiden Managern inzwischen gekündigt. Zuvor seien sie nach Angaben ihres Anwalts Markus Bialobrzeski „kaltgestellt“ worden: Ihre Abteilung, die aus der Taskforce zur Aufarbeitung des Diesel-Skandals hervorgegangen war, habe keine Aufgaben mehr gehabt und sei schließlich aufgelöst worden. „Die saßen bis zum Tag der Kündigung jeden Tag in ihren Büros, hatten aber keine Aufgabenzuweisung“, sagte Bialobrzeski.

Als Kündigungsgrund gab VW an, die Manager hätten interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen, darunter das Landeskriminalamt (LKA), weitergegeben. Dies wertet der Konzern als massive Pflichtverletzung. Die Betroffenen wehren sich auch gegen die Kündigungen vor Gericht.

Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht

Im Februar erzielte einer der beiden Manager einen Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht Braunschweig: Die außerordentliche, fristlose Kündigung wurde für unwirksam erklärt, da VW die erforderliche Frist nicht eingehalten hatte. Die ordentliche Kündigung hingegen wurde als wirksam angesehen, da die Weitergabe von Daten an das LKA einen gravierenden Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Arbeitgeber darstelle. Der betroffene Manager hat dagegen Berufung eingelegt, über die nun das Landesarbeitsgericht entscheiden muss. Im Fall des zweiten Managers läuft das Verfahren in Braunschweig noch; das Gericht will weitere Beweise sammeln.

Ausblick

Der Fall könnte weitreichende Bedeutung für den Schutz von Hinweisgebern in deutschen Unternehmen haben. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird mit Spannung erwartet.

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