Die Gemeinde Bütow in der Müritzregion steht vor einer ungewissen Zukunft. Seit dem Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters Manfred Semrau zu Beginn des Jahres aus persönlichen Gründen ist die Position des Gemeindeoberhaupts vakant. Kommissarisch führt Dirk Neumann (parteilos) die Amtsgeschäfte, doch er hat bereits klargestellt, dass er diese Aufgabe nicht dauerhaft übernehmen kann. Die jüngste Bürgermeisterwahl musste mangels Kandidaten abgesagt werden, und auch interne Lösungen zeichnen sich bislang nicht ab.
Letzte Hoffnung ruht auf der Julisitzung
Die Zeit drängt: Findet sich bis zur Gemeindevertretersitzung im Juli kein Kandidat, droht die Auflösung der Gemeinde. Die Ortsteile Dambeck, Bütow, Erlenkamp und die Siedlung Karchow würden dann einer Nachbargemeinde wie Röbel oder Leizen zugeordnet. Eine solche Eingliederung hätte weitreichende Folgen: Die Gemeinde verlöre ihren eigenen Gemeinderat und Bürgermeister, die politische Gestaltungsmacht vor Ort entfiele weitgehend, und die aufnehmende Gemeinde würde sämtliche Vermögenswerte sowie Schulden übernehmen.
Dirk Neumann, derzeit kommissarischer Leiter, zeigt sich dennoch optimistisch: „Ich werde noch vor Juli eine Sondersitzung einberufen. Wir wollen die Gemeinde unbedingt erhalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden.“ Die bisherigen Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Mitte April gab es bereits einen Termin mit den Kommunalpolitikern, der keine Kandidaten hervorbrachte. Die Gemeindevertretung besteht aus zwei Rentnern, einem Landwirt und zwei Unternehmern – keiner von ihnen ist bereit, das Bürgermeisteramt zu übernehmen.
Finanziell gut aufgestellt, aber ohne Führung
Besonders bedauerlich ist die Situation aus Sicht Neumanns, weil die Gemeinde finanziell liquide ist. „Wenn wir aufgelöst werden, wäre das fatal für unser Gemeinschaftsgefühl“, sagt er. Die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Gemeinde ohne gewählte Spitze erschwert jedoch politische Weichenstellungen. Der kommissarische Vertreter kann lediglich laufende Geschäfte sichern. Sollte die Julisitzung ohne Erfolg bleiben, wäre die Eingliederung unausweichlich. Welche Nachbargemeinde letztlich zuständig wird, müsste dann in einem weiteren Schritt geklärt werden.



