Münchner Parteien drohen Bußgelder wegen überfälliger Wahlplakate nach Kommunalwahl
Bußgelder drohen für Münchner Parteien nach Wahlplakate-Verstoß

Münchner Parteien drohen Bußgelder wegen überfälliger Wahlplakate

Mehr als zwei Wochen nach der entscheidenden Stichwahl zur Kommunalwahl in München prägen noch immer zahlreiche Wahlplakate das Stadtbild. Obwohl die Frist für den Abbau bereits am 5. April 2026 abgelaufen ist, hängen an Laternenmasten, Bäumen und selbstgebauten Ständern weiterhin die Gesichter der Kandidaten mit ihren Wahlkampfslogans.

Klare Regeln für den Plakatabbau

Das zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat eindeutige Vorgaben erlassen: "Wahlplakate müssen spätestens zwei Wochen nach der Stichwahl abgebaut werden", erklärt eine Sprecherin der Behörde. Konkret bedeutete dies den Stichtag Sonntag, den 5. April 2026. Lediglich Plakate, die an konkrete Veranstaltungen gebunden sind, dürfen länger hängen bleiben – diese können bis zu sechs Wochen vor und zwei Wochen nach der jeweiligen Veranstaltung im öffentlichen Raum verbleiben.

Von politischen Großveranstaltungen ist derzeit allerdings wenig zu spüren. Die Parteien scheinen sich nach dem anstrengenden Kommunalwahlkampf über die Osterfeiertage zu erholen und zeigen offenbar wenig Eile bei der Beseitigung ihrer Wahlwerbung.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Drohende Konsequenzen für säumige Parteien

Das KVR hat bereits ein klares Verfahren für den Umgang mit überfälligen Plakaten festgelegt: "Werden Wahlplakate nicht fristgerecht abgebaut, wird die verantwortliche Partei oder Wählergruppe vom KVR zur Entfernung aufgefordert", so die offizielle Stellungnahme. Kommen die Parteien dieser Aufforderung nicht nach, "droht ein Bußgeld".

Die Höhe der möglichen Geldstrafen hängt dabei von der Anzahl der noch vorhandenen Plakate ab. Ein nicht repräsentativer Rundgang durch die Stadt zeigt, dass insbesondere die SPD, die bei der Kommunalwahl eine deutliche Niederlage einstecken musste, mit erheblichen Konsequenzen rechnen müsste. Aber auch Plakate des bereits im ersten Wahlgang gescheiterten CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Clemens Baumgärtner sind noch auffällig häufig anzutreffen.

Reaktionen der betroffenen Parteien

Die Grünen, deren Kandidat Dominik Krause zum neuen Oberbürgermeister gewählt wurde, haben auf eine Presseanfrage reagiert. Ein Parteisprecher erklärte: "Wir haben geplant, die Plakate nach der Stichwahl zügig abzubauen. Unsere Ortsverbände sind entsprechend informiert, und ein Großteil der Plakate ist bereits entfernt worden." Zudem versicherte die Partei, dass die verbliebenen Plakate "zeitnah" vollständig beseitigt würden.

SPD und CSU haben auf entsprechende Anfragen bislang nicht reagiert. Das KVR betont indes, dass alle betroffenen Parteien aufgefordert wurden, "die Plakate umgehend zu entfernen".

Interessanterweise scheinen bis Donnerstag viele der noch am Mittwoch sichtbaren Plakate tatsächlich verschwunden zu sein – möglicherweise eine Reaktion auf die drohenden Bußgelder. Die Bayernpartei und die FDP sind ebenfalls noch mit vereinzelten Wahlplakaten in der Stadt vertreten.

Stadtbild und rechtliche Konsequenzen

Der Münchner Kommunalwahlkampf war besonders durch seine intensive Plakatierung geprägt. An strategisch prominenten Positionen wie dem Stiglmaierplatz oder in der Nähe des Lenbachhauses waren die Kandidaten allgegenwärtig. Nun, da der Wahlkampf längst beendet ist, stellt sich die Frage nach der Einhaltung städtischer Vorschriften und der Verantwortung der Parteien für ein ordentliches Stadtbild.

Das KVR behält sich vor, bei anhaltenden Verstößen nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern gegebenenfalls auch selbst für die Entfernung der Plakate zu sorgen – mit anschließender Kostenübernahme durch die verantwortlichen Parteien. Damit könnte der nachlässige Umgang mit Wahlwerbung für manche Parteien nicht nur ein imageschädigendes, sondern auch ein kostspieliges Nachspiel haben.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration