Landrat verteidigt Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg nach Briefwahl-Unregelmäßigkeiten
Landrat verteidigt Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg

Landrat verteidigt Stopp der Bürgermeisterwahl in Strausberg nach mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten

Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hat die Bürgermeisterwahl in Strausberg für ungültig erklärt und verteidigt nun entschieden sein Eingreifen. „Ich halte an meiner Rechtsauffassung fest“, betonte der SPD-Landrat gegenüber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. Sein Vorgehen wird er sowohl dem Innenministerium als auch persönlich dem Innenausschuss des Landtags in Potsdam darlegen, der sich in der kommenden Woche mit dem Fall befassen wird.

Innenausschuss prüft rechtliche Grundlagen

Der Innenausschuss des Landtags wird bei seiner Sitzung am Mittwoch, dem 4. März, die rechtlichen Grundlagen des Eingreifens des Landrats untersuchen. Schmidt hatte die Bürgermeisterwahl in Strausberg aufgrund mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl annulliert und die für März angesetzte Stichwahl abgesagt. Zentral ist dabei die Frage, ob der Landrat zur Annullierung der Wahl berechtigt war. Das Innenministerium forderte Schmidt in einem Schreiben vom 25. Februar auf, bis zum 4. März die rechtlichen Grundlagen seines Vorgehens zu erläutern.

Unregelmäßigkeiten bei Briefwahlunterlagen

Laut Angaben des Landkreises teilte die städtische Wahlleiterin mit, dass erhebliche Unregelmäßigkeiten beim Rücklauf von Briefwahlunterlagen festgestellt wurden. Insgesamt wurden mehr als 4.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, doch bei der Strausberger Wahlbehörde gingen lediglich 2.835 Wahlbriefe ein. Das Rücklaufdefizit von rund 30 Prozent liegt deutlich über dem üblichen Wert von etwa 10 Prozent, was auf mögliche Manipulationen hindeutet.

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Postfach in Filiale eines Kandidaten

Ein besonders kritischer Punkt ist die Lage des Postfachs der Stadt für Wahlbriefe. Dieses befindet sich in einer Postfiliale, die dem parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner gehört. Der Landrat wies in einem Schreiben an die Stadt darauf hin, dass Hübner von der Einlieferung der Wahlbriefe ins Postfach bis zum Weitertransport zur Stadt Zugriffsmöglichkeit auf die Wahlbriefe gehabt haben könnte. Diese Umstände veranlassten den Landrat zur Absage der Wahl.

Reaktionen und weitere Entwicklungen

Landrat Schmidt betonte: „Menschen müssen in die Wahlabläufe Vertrauen haben“. Der Stadt Strausberg steht es frei, gegen seinen Bescheid rechtlich vorzugehen. Bürgermeisterkandidat Hübner wies die Vorwürfe zurück und erklärte am Montag, er könne den Verdacht der Manipulation nicht nachvollziehen. Der erste Wahlgang fand am 15. Februar statt, und Hübner sollte ursprünglich Mitte März in die Stichwahl gehen. Nun wird der Innenausschuss des Landtags die nächsten Schritte bestimmen, während die Diskussion um Wahlintegrität und rechtliche Zuständigkeiten weiter anhält.

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