OVG Koblenz: Kita-Mittagspause in Einzelfällen zumutbar
OVG Koblenz: Kita-Mittagspause teils zumutbar

In Rheinland-Pfalz haben Eltern grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder in Kindertagesstätten täglich sieben Stunden durchgehend betreut werden. Dies legt das Kindertagesstättengesetz des Landes fest. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz nun klargestellt, dass dieser Anspruch nicht ausnahmslos gilt.

Mittagspause kann zumutbar sein

Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Koblenz kann eine Unterbrechung der Betreuung am Mittag im Einzelfall zumutbar sein. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist und auch keine pflegebedürftigen Angehörigen versorgt. Das Gericht betonte, dass die familiäre Situation bei der Beurteilung des Betreuungsbedarfs berücksichtigt werden könne.

Fall aus dem Rhein-Pfalz-Kreis

Geklagt hatten Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis im Namen ihres Kindes. Das Kind besuchte eine Kita, die Betreuungszeiten von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr anbot. Die Eltern beantragten im Mai 2025 einen Platz mit durchgehender siebenstündiger Betreuung. Der Kreis lehnte dies ab mit der Begründung, ein solcher Platz stehe nicht zur Verfügung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage bereits ab, und das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.

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Laut Gericht befindet sich die Mutter des Kindes wegen eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Das Verwaltungsgericht habe zu Recht angenommen, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch nicht zustehe, so das OVG Koblenz.

Kein ausnahmsloser Anspruch

Das OVG stellte klar: „Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz solle zwar ‚regelmäßig‘ eine durchgängige Betreuung über sieben Stunden stattfinden. Dies müsse aber nicht ausnahmslos in allen Fällen gewährleistet sein.“ Es sei möglich, die familiäre Situation in Einzelfällen zu berücksichtigen, um festzustellen, ob ein abweichender Betreuungsbedarf vorliege.

Die Entscheidung zeigt, dass der gesetzliche Anspruch auf durchgehende Betreuung nicht absolut ist, sondern Raum für Einzelfallprüfungen lässt. Hunderttausende Eltern in Deutschland können ihre Kinder nicht in Betreuung geben, weil es nicht genug Kitaplätze gibt. Wie knapp das Angebot ist, hängt jedoch vom Wohnort ab.

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