Verfassungsreform in Sachsen-Anhalt: Neue Notfallregeln für den Landtag
Verfassungsreform: Neue Notfallregeln für Landtag

Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Linken und Grünen hat der Landtag von Sachsen-Anhalt am Donnerstag eine weitreichende Verfassungsreform beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch bei komplizierten Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl im September zu gewährleisten. Die Reform umfasst unter anderem Neuregelungen für die Wahl von Verfassungsrichtern, die Wahl des Landtagspräsidenten, die Kündigung von Staatsverträgen sowie Maßnahmen gegen Vetternwirtschaft.

Wahl der Verfassungsrichter neu geregelt

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuregelung der Wahl der Verfassungsrichter. Bislang war dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag erforderlich, was einer einzelnen Fraktion mit mehr als einem Drittel der Sitze die Möglichkeit gegeben hätte, Wahlen zu blockieren. Künftig gilt: Scheitert die Wahl der Verfassungsrichter, kann das Gericht selbst Personalvorschläge machen, und für die Wahl reicht dann die einfache Mehrheit der Abgeordneten. Damit soll verhindert werden, dass eine Fraktion wie die rechtsextreme AfD die Besetzung des Landesverfassungsgerichts blockieren kann, wie es in Thüringen bereits der Fall war.

Neue Zusatzregel für Landtagspräsidenten-Wahl

Die Reform enthält auch eine neue Regelung für die Wahl des Landtagspräsidenten. Sollte die AfD bei der Landtagswahl stärkste Partei werden, stünde ihr laut Regelwerk das Vorschlagsrecht zu. Falls jedoch ein AfD-Kandidat bei der Wahl durchfällt, dürfen künftig auch andere Fraktionen Personalvorschläge machen. Dies soll einen reibungslosen Start der Landtagsarbeit sicherstellen und verhindern, dass das Parlament nach der Wahl handlungsunfähig wird.

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Staatsverträge und Vetternwirtschaft

Ein weiterer Punkt der Reform betrifft Staatsverträge: Diese dürfen nicht mehr allein durch den Ministerpräsidenten gekündigt werden, sondern nur noch mit Zustimmung des Landtags. Dies zielt insbesondere auf die Rundfunkstaatsverträge ab, die die Arbeitsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bilden und von der AfD gekündigt werden sollen. Zudem gibt es eine neue Regelung, die eine automatische Neuwahl des Landtags nach fünf Jahren vorsieht, falls sich die Fraktionen nicht auf ein gemeinsames Datum einigen können.

Maßnahmen gegen Vetternwirtschaft und Mitarbeiterzahl

Die Reform enthält auch Neuregelungen gegen Steuermittelmissbrauch. Künftig sind sogenannte Überkreuzanstellungen verboten: Abgeordnete dürfen nicht mehr die Verwandten anderer Abgeordneter anstellen. Dies ist eine Konsequenz der „Vetternwirtschaft-Affäre“ in der AfD. Darüber hinaus wird die Gesamtzahl der Wahlkreismitarbeiter pro Abgeordnetem auf fünf begrenzt. Vor allem die AfD war in den vergangenen Monaten mit hohen Mitarbeiterzahlen aufgefallen; die Dessauer Abgeordnete Nadine Koppehel kam auf 16 vom Staat finanzierte Mitarbeiter.

Die AfD-Fraktion stimmte als einzige gegen das Gesetzespaket. AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner kritisierte die Reform als „Hütchenspieler-Reform“. Die übrigen Fraktionen hingegen zeigten sich zufrieden: „Ich bin dankbar, dass fünf Fraktionen diese Reform gemeinsam tragen“, sagte Andreas Schumann, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU. „Der Schutz der parlamentarischen Demokratie steht über parteipolitischen Interessen.“ Etwa ein Jahr hatten die beteiligten Koalitions- und Oppositionsfraktionen im Stillen an der großen Reform gearbeitet.

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