Rundfunkbeitrag: Gericht zweifelt an Machbarkeit einer Gesamtprüfung des ÖRR-Programms
Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wird eine grundlegende Frage verhandelt: Können und sollten Verwaltungsgerichte überhaupt das gesamte Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf politische Vielfalt und Ausgewogenheit prüfen? Sieben Kläger wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag, weil ihnen die Berichterstattung einseitig erscheint und fordern eine Überprüfung.
Richter äußert erhebliche Zweifel an Praktikabilität
Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ während der Verhandlung deutliche Zweifel erkennen, ob eine solche umfassende Prüfung mit vertretbarem Aufwand möglich sei. „Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen?“, fragte er in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts. Seine Skepsis richtet sich gegen ein aufsehenerregendes Urteil aus Leipzig aus dem Jahr 2025, das die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet hatte.
Nach diesem Leipziger Urteil wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Der VGH Baden-Württemberg bezweifelt jedoch sehr deutlich, ob Gutachter eine solche Bewertung überhaupt leisten könnten.
Kritik an Gutachten und Kostenfrage
„So kann man es auf keinen Fall machen“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Solche umfassenden Gutachten wären exorbitant teuer und würden irrsinnig hohe Summen erfordern, um Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber geeignete Wege dafür finden, wie eine sinnvolle Kontrolle möglich sei.
Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der VGH Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.
VGH erkennt thematische Vielfalt an
Ebenso deutlich machte der VGH aber auch, dass in gegenständlicher Hinsicht – also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formaten – die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Beiträge zu Kultur, Natur, Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis könne das Gericht entscheiden und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender.
Die Beweisanträge des Klägeranwalts lehnte Morlock ab und kündigte eine Entscheidung für alle sieben Klagen bis Dienstag der kommenden Woche an.
Klagende kritisieren Einheitsbrei und Schlagseite
Die Kläger selbst äußerten scharfe Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert“, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.
Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.
Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.
Fokus auf bestimmte Themenbereiche denkbar
Der VGH wies darauf hin, dass die Kritiker des ÖRR in inhaltlicher Hinsicht eben gerade nicht das Programmgesamtangebot störe, sondern vor allem Politikformate. „Die Menschen ärgern sich darüber“, sagte der Vorsitzende. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen.
In der Vergangenheit seien dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen.
Rechtliche Auseinandersetzung schwelt seit Jahren
Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – und hat auch schon zu Reformen geführt. Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk, das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.
Medienrechtler sieht Gericht nicht als richtige Arena
Der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, hatte vorab gesagt: „Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft.“ Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei.
Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden. An diesem Mittwoch werden vier weitere der sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen.



