Bundesverfassungsgericht bestätigt Fremdpersonal-Verbot in Schlachthöfen
Karlsruhe weist Klage gegen Werkvertrags-Verbot ab

Karlsruhe bestätigt strengere Regeln für Fleischindustrie

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die verschärften Vorschriften für die Fleischindustrie abgewiesen. Damit bleibt das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in Schlachthöfen sowie bei der Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch bestehen. Der Erste Senat in Karlsruhe entschied bereits am 27. Januar, dass die Regelungen mit der Berufsfreiheit der Betriebe vereinbar sind.

Hintergrund der Klage

Geklagt hatte ein Unternehmen, das sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert hat. Die Firma sah sich durch das Fremdpersonal-Verbot in ihrer im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt. Die Kläger argumentierten, dass die Tatsachenbasis für ein Komplettverbot nicht ausreichend sei und verwiesen auf einen Evaluationsbericht der Bundesregierung.

Rechtsanwalt Christian Andorfer, dessen Kanzlei die Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte, betonte vor der Entscheidung, dass der Bericht empfohlen hatte, eine bis Ende März 2024 geltende Ausnahme zum Einsatz von Zeitarbeit zu entfristen. Das Gericht ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten.

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Begründung des Gerichts

In der nun veröffentlichten Begründung heißt es: „Dem moderaten Eingriff in deren Berufsfreiheit stehen vom Gesetzgeber vertretbar gewichtete, hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber, die in der Gesamtabwägung überwiegen.“ Das Bundesverfassungsgericht betonte zudem, dass es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf gebe, ausschließlich von Arbeitskräften zu profitieren, ohne sich mit den Herausforderungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses auseinandersetzen zu müssen.

In Bezug auf das Verbot von Leiharbeit erklärten die Richterinnen und Richter die Beschwerde für unzulässig, da der Kläger seine eigene Betroffenheit nicht ausreichend dargelegt habe. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 1 BvR 2637/21.

Historischer Kontext der Regelungen

Die verschärften Vorschriften wurden während der Corona-Pandemie eingeführt, nachdem große Ausbrüche in Schlachthöfen die prekären Arbeitsbedingungen von ausländischen Beschäftigten ins mediale Schlaglicht gerückt hatten. Die damalige Regierung aus CDU/CSU und SPD reagierte mit dem Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen im Kerngeschäft der Fleischindustrie.

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Mit Einführung dieser Regelung wurden ehemalige Werkvertragsbeschäftigte in direkte Arbeitsverhältnisse übernommen. Das stärkt nicht nur ihre individuelle Position, sondern verbessert auch die Kontrollmöglichkeiten staatlicher Behörden erheblich.“

Frühere Verfahren und Eilanträge

Es handelt sich nicht um die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Bereits Ende 2020, kurz vor dem Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2021, wies das Gericht mehrere Eilanträge von betroffenen Unternehmen ab. Auch in früheren Hauptverfahren hatten Verfassungsbeschwerden keinen Erfolg, da den Richterinnen und Richtern damals konkrete Angaben dazu fehlten, wie einzelne Betriebe von den neuen Regeln betroffen seien.

Die aktuelle Entscheidung unterstreicht damit die Rechtmäßigkeit der während der Pandemie eingeführten Maßnahmen und setzt ein klares Signal für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie. Die Branche muss sich weiterhin an die strengeren Vorgaben halten, die direkte Beschäftigungsverhältnisse vorschreiben.

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