Schwarzfahren in Sachsen-Anhalt: Warum keine Haft drohen muss
Schwarzfahren in Sachsen-Anhalt: Keine Haft notwendig

Schwarzfahren in Sachsen-Anhalt: Keine Haftstrafe notwendig

Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, dass Menschen nicht wegen Schwarzfahrens in Haft genommen werden müssen. Gleichzeitig lehnt das Ministerium eine Entkriminalisierung dieser Handlung ab. Ein Sprecher erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die oft diskutierte Herabstufung des sogenannten Schwarzfahrens zur Ordnungswidrigkeit das Problem eines möglichen Freiheitsentzugs nicht wirklich lösen würde. Diese Aussage erfolgte als Reaktion auf die Position von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die sich dafür ausgesprochen hat, das Fahren von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln.

Rechtliche Konsequenzen des Schwarzfahrens

Wer ohne gültigen Fahrschein in Bus oder Bahn unterwegs ist, begeht derzeit eine Straftat. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Wenn gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht gezahlt werden können, droht eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Interessanterweise gibt es in Sachsen-Anhalt keine offiziellen Zahlen darüber, wie viele Menschen in den vergangenen Jahren wegen Schwarzfahrens rechtskräftig verurteilt wurden. Unter dem Tatbestand "Erschleichen von Leistungen" wurden zwischen 2020 und 2025 insgesamt 1.959 Urteile gezählt. Es wird angenommen, dass sich darunter regelmäßig Fälle von Beförderungserschleichung befinden.

Debatte um Entkriminalisierung

Das Ministerium weist darauf hin, dass eine Einstufung des Schwarzfahrens als Ordnungswidrigkeit ebenfalls zu Haft führen könnte. Wenn Betroffene die Geldbuße nicht zahlen, kann Erzwingungshaft angeordnet werden. Derzeit droht den Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, sodass das Ergebnis im Grunde dasselbe bleibt: der Aufenthalt im Gefängnis. Bundesjustizministerin Hubig hatte die aktuelle Praxis kritisiert, da überlastete Gerichte und Gefängnisse sowie der hohe Ressourcenaufwand für diese Verfahren Probleme darstellen. Organisationen wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stehen einer möglichen Entkriminalisierung jedoch kritisch gegenüber.

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Alternative: Gemeinnützige Arbeit

Um zu verhindern, dass Menschen wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis müssen, bietet das Justizministerium eine Alternative an: Nach einer Verurteilung besteht die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Ein aktueller Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zeigt, dass im Jahr 2025 insgesamt 353 verurteilte Personen auf diese Weise eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnten. Dadurch wurden mehr als 12.200 Hafttage vermieden. Der Sprecher des Ministeriums betonte, dass diese Maßnahme eine signifikante Entlastung für den Justizvollzug darstellt und eine sinnvolle Alternative zur Inhaftierung bietet.

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