Verfassungsschutz beendet eigenständige Beobachtung von Querdenkern
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine bedeutende Änderung in seiner Beobachtungspraxis vorgenommen: Die umstrittene Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ wird aufgegeben. Damit werden extremistische Kritiker der Corona-Maßnahmen nicht mehr als eigenständiger „Phänomenbereich“ geführt. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Sicherheitsbewertung der sogenannten Querdenker-Bewegung.
Entstehung und Entwicklung der umstrittenen Kategorie
Im Frühjahr 2021, etwa ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie, hatte der Verfassungsschutz das Querdenker-Spektrum – oder zumindest dessen extreme Teile – zu Beobachtungsobjekten erklärt. Die neu geschaffene Kategorie erfasste Personen, die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung als „Corona-Diktatur“ bezeichneten und ein „Widerstandsrecht“ für sich beanspruchten. Laut Verfassungsschutz ging diese „ständige Verächtlichmachung“ von Politikern weit über rechtlich zulässige Kritik hinaus.
Im letzten Verfassungsschutzbericht für 2024 wurden diesem Spektrum noch etwa 1500 Personen zugeordnet, wobei die Tendenz leicht fallend war. Davon galten 250 als gewaltbereit. Bemerkenswert war jedoch die Feststellung, dass es in diesem Spektrum keinen gemeinsamen „systempolitischen Gegenentwurf“ gab, sondern lediglich eine fundamentale Ablehnung des bestehenden Staates. Auch eine bundesweit relevante Gruppierung fehlte.
Konkrete Beispiele und juristische Konsequenzen
Im letzten Verfassungsschutzbericht wurde konkret die Gruppe „Vereinte Patrioten“ (auch als Kaiserreichsgruppe bekannt) benannt, die einen Umsturz geplant und dabei sogar die Entführung des damaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach erwogen hatte. Die führenden Köpfe dieser Gruppe wurden bereits vom Oberlandesgericht Koblenz zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach dem Ende der Corona-Pandemie und der entsprechenden Gegenmaßnahmen zeigte sich die Gegnerszene etwas orientierungslos. Ein Teil konzentrierte sich auf „Aufarbeitungs“-Forderungen, etwa die Strafverfolgung verantwortlicher Politiker. Gleichzeitig orientierte sie sich laut Verfassungsschutz auch in neue Themenfelder, darunter Proteste gegen Klimaschutzmaßnahmen und die Unterstützung der Ukraine.
Kritik an der Kategorie und politische Reaktionen
Die Kategorie der „Delegitimierung des Staates“ war von Beginn an umstritten. Der konservative Rechtsprofessor Dietrich Murswiek warf dem Verfassungsschutz vor, mit unscharfen Kriterien die Meinungsfreiheit zu verletzen und legitime Kritik ins Abseits zu stellen. „Mit dem ‚Verächtlichmachen‘ hat der Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen lässt“, kritisierte Murswiek.
Auch Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, hielt den neuen Phänomenbereich für überflüssig: „Die 2021 eingeführte Kategorie ist nicht nur schwammig, sondern zersplittert die Bedrohungslage künstlich und verharmlost damit vor allem rechtsextreme Gruppen, die dieses Ziel teilen“.
Bundesländer gehen voran – Sachsen als Vorreiter
Wann genau die Entscheidung zur Aufgabe der Kategorie gefallen ist, wollte das Bundesinnenministerium nicht mitteilen und verwies auf interne Abläufe. Allerdings war Sachsen wohl das erste Bundesland, das zum Jahreswechsel 2026 diese Kategorie aufgab. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte dies bereits im Herbst zuvor angekündigt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat auf seinem Online-Auftritt die entsprechende Kategorie bereits entfernt. Laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll sie auch im nächsten Verfassungsschutzbericht für 2025, der im Juni vorgestellt wird, nicht mehr auftauchen – obwohl sie im Jahr 2025 formal noch existierte.
Weiterbeobachtung in bestehenden Kategorien
Die Aufgabe der eigenständigen Kategorie bedeutet keineswegs, dass das beobachtete Spektrum für harmlos erklärt wird. Das Bundesinnenministerium betonte, dass die Personen weiterhin beobachtet werden – allerdings innerhalb der bestehenden Phänomenbereiche. Dabei handelt es sich insbesondere um „Rechtsextremismus“ und „Reichsbürger“.
Bereits im Verfassungsschutzbericht 2024 war von einer „Anschlussfähigkeit“ an diese Spektren die Rede. Diese strukturelle Anpassung spiegelt die Entwicklung wider, dass viele ehemalige Corona-Maßnahmen-Kritiker sich neuen Themen zugewandt haben und dabei oft mit bereits bekannten extremistischen Gruppierungen überschneiden.
Diese Neuausrichtung des Verfassungsschutzes zeigt, wie sich Sicherheitsbehörden an veränderte gesellschaftliche Dynamiken anpassen müssen, während gleichzeitig die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten gewahrt bleibt.



