Brandenburg plant Gesetz gegen Haltung gefährlicher Tiere
Brandenburg: Gefahrtiergesetz geplant

Die brandenburgische Landesregierung plant, die Haltung gefährlicher Tiere künftig deutlich zu begrenzen. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in Potsdam mitteilte, soll ein sogenanntes Gefahrtiergesetz erarbeitet werden. Dieses soll die Haltung, Zucht, Vermehrung und den Handel mit gefährlichen Tieren wie Skorpionen, giftigen Spinnen und Großkatzen verbieten oder stark einschränken.

Hintergrund: Löwensichtung in Kleinmachnow

Den Anstoß für die Überlegungen gab die vermeintliche Löwensichtung in Kleinmachnow vor einigen Jahren, die damals für Aufsehen sorgte. Nach Angaben von Woidke sei die Anschaffung vieler exotischer Tiere derzeit kaum reguliert. Die Haltebedingungen würden zudem selten überprüft, kritisierte die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke. Dies müsse sich dringend ändern.

Ausnahmegenehmigungen nur bei Sachkunde und Versicherung

Künftig soll die Haltung gefährlicher Tiere nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden. Voraussetzung sei ein Nachweis, dass die Tiere sachkundig und zuverlässig gehalten werden. Zudem müsse eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden abgeschlossen sein. Woidke betonte: „Es geht um die Haltung und um den Handel.“ Man wolle prüfen, inwieweit das Land in beiden Bereichen restriktiv tätig werden könne. Dies könne auch ein striktes Halteverbot für bestimmte Tierarten umfassen.

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Komplexes Gesetzesvorhaben

Die Diskussion über die genaue Ausgestaltung des Gefahrtiergesetzes läuft noch. Woidke bezeichnete es als „sehr komplexes Gesetzesvorhaben“. Die Landesregierung will damit nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern auch den Tierschutz verbessern. Die Landestierschutzbeauftragte Zinke begrüßte die Pläne ausdrücklich.

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