Mutter verzweifelt: Kein Kita-Platz, Tochter 900 km entfernt
Mutter verzweifelt: Kind 900 km entfernt

Die junge Mutter heißt Laura Bachmann. Geboren in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern, zwischenzeitlich wohnhaft in Wittenberg, jetzt in Edensbach bei Waldburg, Baden-Württemberg. Ihr Mann ist tragisch verstorben. Die fünfjährige Tochter muss betreut werden, aber es findet sich kein Kita-Platz.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz

Dorthin ist Laura Bachmann am 4. April 2026 gezogen, weil sie sich auf eine Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg beworben hatte. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin, „als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Der Job war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Bei der Vertragsunterschrift hatte sich Bachmann darauf verlassen, dass sie einen Kita-Platz für ihre Tochter bekommt. Tatsächlich besteht in Deutschland ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII).

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Der Haken: Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg hat zwar zugesagt, Bachmanns Tochter aufzunehmen, aber an zwei Tagen pro Woche nur bis 14.30 Uhr, freitags nur bis 14 Uhr. Das sind die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita ist nicht verfügbar. Auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.

„Mir tut die Trennung sehr weh“

Weil Bachmann bereits in Vollzeit im Schloss Waldburg arbeitet, gibt es momentan nur eine Lösung: Die Tochter muss in Rostock von der Großmutter betreut werden – rund 900 Kilometer entfernt von Edensbach. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben“, sagt Bachmann, „aber mir tut die Trennung natürlich sehr weh. Das kann keine Dauerlösung sein.“

Tatsächlich arbeiten alle Beteiligten an einer Lösung, aber es geht nicht voran. Das Jugendamt hat Bachmann angeboten, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergarten-Zeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich allerdings eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, sagt Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern verfügt scheinbar niemand über eine entsprechende Ausbildung.“

Jugendamt finanziert Ausbildung

Lösung Nummer zwei: Das Jugendamt würde sich an den Kosten einer Ausbildung beteiligen, wenn jemand das Kind betreuen will. Auch hier: Bislang findet sich niemand.

Lösung Nummer drei: Der Kindergarten Vogelnest könnte die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweiten. Dafür müsste allerdings Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl an Kindern nicht rechnet.

Zwar besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, aber der Platz beinhaltet nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Weil das Jugendamt und die Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt.

Großer Unterschied zu Ostdeutschland

Das hilft Bachmann allerdings nicht weiter. Sie sagt: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“

Bachmann hofft, dass sich über diesen Text doch noch eine Betreuungsperson findet. Entweder fertig ausgebildet oder mit der Bereitschaft, eine kurze Ausbildung zu durchlaufen. Die Betreuungsperson müsste das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen.

Wer möchte helfen?

Falls sich eine solche Person nicht findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung zum Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Falls jemand helfen möchte, Kontakt: [email protected]

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