Kiffen in Münchner Parks wieder erlaubt: Gericht kippt Verbot der bayerischen Staatsregierung
Kiffen in Münchner Parks wieder erlaubt: Gericht kippt Verbot

Kiffen in Münchner Parks wieder erlaubt: Gericht kippt Verbot der bayerischen Staatsregierung

In drei Münchner Parks darf ab sofort wieder Cannabis konsumiert werden. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im November 2025 das Verbot für unwirksam erklärt hatte, ist die Entscheidung nun rechtskräftig geworden. Die zuständige Schlösserverwaltung hat daraufhin das 2024 erlassene Verbot für alle ihre Parks in Bayern aufgehoben.

Rechtskräftige Entscheidung nach Klage

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass das generelle Konsumverbot im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten unwirksam sei. Die Richter gaben damit der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollten – einer aus Genussgründen, der zweite aus gesundheitlichen Motiven. Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits vorübergehend aufgehoben worden.

Die Kläger Emanuel Burghard (31) und René Korcak (27) sowie ihr Anwalt David Werdermann zeigten sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens. „Der VGH hat das Cannabiskonsumverbot komplett gekippt“, erklärte Werdermann. „Das ist auch ein Erfolg für die Grundrechte von Konsumenten und Patienten. Es ist widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten. Das Gericht hat diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet.“

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Begründung des Gerichts

In der Verhandlung wies der Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass die bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe, dafür aber „eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere“ nachweisen müsse. Die Richter bezweifelten, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen.

Die Schlösserverwaltung hatte vor Gericht mit Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints befürchtet. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, „die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln“. Anwalt Werdermann sprach von einer „drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie“.

Rückschlag für bayerische Drogenpolitik

Die Entscheidung und der damit verbundene Wegfall des Verbots stellen einen herben Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der bayerischen Staatsregierung dar. Diese hatte die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern können und angekündigt, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen.

Seit Mai 2024 galt eine entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, die den Konsum von Cannabisprodukten in den betroffenen Parks untersagte. Nach Angaben der bayerischen Schlösser-, Gärten- und Seenverwaltung wurden innerhalb von anderthalb Jahren jedoch nur fünf Verstöße offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.

Hintergrund der Klage

Kläger Emanuel Burghard konnte nicht nachvollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen generell verboten sein sollte – auch in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen. „Die Alt-68er haben hier schon gekifft“, sagte er vor der Verhandlung. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit und ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, weil der Freistaat Bayern keine Rechtsmittel dagegen einlegte. Eine detaillierte schriftliche Begründung des Gerichts wird in den kommenden Wochen erwartet.

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