Regensburg: Ordnungsamt beendet Auftritt von tanzendem Hanfblatt-Maskottchen
In der beschaulichen bayerischen Stadt Regensburg ist ein ungewöhnlicher Konflikt zwischen dem örtlichen Ordnungsamt und einem Geschäftsmann entbrannt. Anlass war die Eröffnung eines Fachgeschäfts für Hanfprodukte in der Fröhliche-Türken-Straße, bei der ein Maskottchen in Form eines großen Hanfblattes auf der Straße herumtanzte und für Aufsehen sorgte.
Vier Beamte setzen dem Treiben ein Ende
Marcus Roith (40), der Storeleiter des Ladens, der Haschischpfeifen und Zubehör für den Marihuana-Anbau verkauft, hatte zur Eröffnungsfeier am Wochenende das spezielle Maskottchen engagiert. „Wir sind umgezogen, hatten uns vergrößert und wollten mit dem Maskottchen einfach nur ein wenig auf unseren neuen Laden aufmerksam machen“, erklärt Roith. „Die Leute hatten echt Spaß mit ihm, machten Selfies und freuten sich über die ungewöhnliche Aktion.“
Doch das Ordnungsamt sah dies anders. Vier uniformierte Beamte erschienen vor Ort und wiesen Roith an, den tanzenden Hanf sofort zu stoppen. Die Begründung: Das Maskottchen habe ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Grund Werbung für den Laden gemacht.
„Technisch gar nicht möglich“ – Manager widerspricht Vorwürfen
Roith weist die Vorwürfe der Beamten entschieden zurück: „Sie behaupteten, unser Maskottchen hätte Leute in den Laden locken und Flyer verteilen wollen. Das ist definitiv nicht passiert. Das Kostüm schränkt die Bewegung der Arme so stark ein, dass dies technisch gar nicht möglich gewesen wäre.“
Der Manager vermutet eine Missinterpretation durch Zeugen: „Eine Mutter wollte mit ihren Kindern, von denen eines Geburtstag hatte, ein Selfie machen. Unser Chef, der im Kostüm steckte, ließ aus dem Laden einen Lolli holen, um den Kindern eine Freude zu machen. Ich vermute, jemand dachte, wir würden Drogen verteilen. Dabei war der Lolli einfach nur aus gewöhnlichem Zucker.“
Chef persönlich im Hanfblatt-Kostüm
Besonders kurios: In dem Hanfblatt-Kostüm steckte kein bezahlter Darsteller, sondern Firmengründer Wenzel Cerveny (65) persönlich. Der Unternehmer, dessen Firma mittlerweile 13 Läden in ganz Deutschland betreibt, erklärte: „Ich würde gar keinen Studenten oder Schüler finden, der die Hitze im Kostüm für mehrere Stunden aushält. Ich hab so einen Spaß in dem Kostüm, mach Gaudi mit den Leuten und hüpf rum. Ich bin halt ein Spielkind.“
Cerveny betonte außerdem, dass er Passanten gar nicht aktiv ansprechen konnte: „Das ginge gar nicht! Ich hab nur ein eingeschränktes Gesichtsfeld durch ein kleines Gitter im Kostümkopf.“ Erstaunlich: Bei fast allen bisherigen Laden-Eröffnungen ist der Gründer als tanzendes Hanfblatt aufgetreten – ohne jemals Probleme mit Behörden gehabt zu haben.
Stadt Regensburg stellt klare Position dar
Eine Sprecherin der Stadt Regensburg erläuterte gegenüber Medien die rechtliche Grundlage: „Der als Hanfpflanze verkleidete Mann machte vor dem Hanfladen – also auf einer öffentlich gewidmeten Fläche – Werbung für den Laden, indem er Passanten direkt ansprach, über die Produkte informierte und aufforderte, dort einzukaufen. Diese Art der Werbung erfordert allerdings eine Sondernutzungserlaubnis, die er nicht vorlegen konnte.“
Die Stadtverwaltung machte deutlich: Hätte das Hanfblatt-Maskottchen einfach nur ruhig vor dem Laden gestanden, wäre es zu keinerlei Beanstandungen gekommen. Erst die aktive Werbetätigkeit auf öffentlichem Grund ohne Genehmigung führte zum Einschreiten der Behörden.
Der Vorfall wirft Fragen zum Umgang mit kreativer Werbung im öffentlichen Raum auf und zeigt, wie selbst gut gemeinte Marketingaktionen in Konflikt mit behördlichen Vorschriften geraten können. Während die Ladenbetreiber von einer harmlosen Eröffnungsaktion sprechen, beharrt das Ordnungsamt auf der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften.



