Gericht: Kameras und Ausweiskontrollen in Berliner Bädern rechtmäßig
Kameras in Berliner Bädern rechtmäßig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Videokameras und Ausweiskontrollen an Berliner Freibädern rechtmäßig sind und nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Die Bäder-Betriebe hatten gegen eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp geklagt, die die Maßnahmen als unverhältnismäßig beanstandet hatte.

Hintergrund der Sicherheitsmaßnahmen

Nach wiederholten Tumulten und Schlägereien in einigen Berliner Freibädern wurden im Sommer 2023 umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt. Dazu gehörten Videokameras an den Eingängen von vier Freibädern in Kreuzberg, Neukölln, Pankow und am Insulaner sowie die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen. Weitere Maßnahmen umfassten mehr Wachleute, mobile Polizeiwachen, höhere Zäune, geschlossene Rutschen und Sprungtürme, schnelle Schließungen bei Überfüllung, Sportangebote für Jugendliche, Deeskalationstrainings für Bademeister, verstärkte Hausverbote und Online-Tickets zur Verkürzung von Wartezeiten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras und die Ausweispflicht gering seien. Demgegenüber stünden die erheblichen Sicherheitsbedenken, die die Maßnahmen erforderlich machten. Die Statistik zeige einen deutlichen Rückgang strafrechtlich relevanter Vorfälle: In den vier mit Kameras ausgestatteten Bädern sank die Zahl von 88 im Jahr 2023 auf 66 im Jahr 2024. In allen Berliner Bädern zusammen ging die Zahl von 294 auf 154 zurück. Das Gericht sah darin einen Beleg für die Wirksamkeit des Maßnahmenbündels, auch wenn nicht jede einzelne Maßnahme isoliert bewertet werden könne.

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Argumente der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hatte die Verwarnung 2025 ausgesprochen. Sie argumentierte, dass das Filmen aller Badegäste ohne Einwilligung unverhältnismäßig sei und Kameras an den Eingängen Randalierer nicht von Aggressionen am Becken abhielten. Zudem seien in drei Jahren nur dreimal Videoaufnahmen von der Polizei angefordert worden, und die Ausweiskontrollen würden nicht mit Hausverbotslisten abgeglichen. Die Bäder-Betriebe hielten dagegen, dass die Gefahrenabwehr schwerer wiege als Datenschutzbedenken und die Sicherheitslage sich deutlich verbessert habe.

Reaktionen und Ausblick

Ein Sprecher der Datenschutzbeauftragten kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann über eine mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu entscheiden. Die Bäder-Betriebe zeigten sich zufrieden mit dem Urteil, das ihre Sicherheitsstrategie bestätigt. Das Gericht betonte, dass die Maßnahmen insgesamt geeignet und erforderlich seien, auch wenn der genaue Beitrag einzelner Komponenten nicht trennscharf feststellbar sei. Die Kameras und Ausweiskontrollen blieben vorerst in Kraft.

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