Berliner Rechnungshof veröffentlicht Bericht zur umstrittenen Fördervergabe gegen Antisemitismus
Der Berliner Landesrechnungshof hat seine Prüfung der kontroversen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus durch die Kulturverwaltung abgeschlossen. Der entsprechende Bericht liegt nun vor und soll am kommenden Freitag, dem 24. April, um 9 Uhr morgens auf der Website der Behörde veröffentlicht werden, wie ein Sprecher des Landesrechnungshofs gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Hintergrund der Prüfung
Hintergrund der Untersuchung ist eine anhaltende Debatte über mögliche unzulässige Einflussnahmen von CDU-Abgeordneten auf das Vergabeverfahren. Grüne und Linke im Berliner Landesparlament werfen dem ehemaligen Kultursenator Joe Chialo (CDU) sowie seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) vor, Fördermittel für Antisemitismus-Projekte nach unklaren Kriterien und unter Druck der CDU-Fraktion vergeben zu haben. Dabei wird auch der Verdacht geäußert, dass möglicherweise gegen geltende Haushaltsregeln verstoßen wurde.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein spezieller Etat der Kulturverwaltung, der auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig ist und unter dem Titel „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ geführt wird. Bereits Ende Februar hat ein eigens eingerichteter Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses seine Arbeit aufgenommen und erste Zeugen vernommen. Voraussichtlich noch im Mai soll auch die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Karin Klingen, als Sachverständige vor dem Ausschuss aussagen.
Position der CDU und Prüfschwerpunkte
Die CDU-Fraktion hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Sie argumentiert, mit einer bei der Kulturverwaltung eingereichten Liste von 18 Projekten habe man lediglich verhindern wollen, dass Fördermittel gegen Antisemitismus wie im Vorjahr ungenutzt verfallen. Dabei handle es sich aus Sicht der CDU keineswegs um unerlaubte Einflussnahme, sondern um legitimes politisches Engagement.
Der Landesrechnungshof hat nach Angaben seines Sprechers insbesondere geprüft, ob die Vergabepraxis der Kulturverwaltung den Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts entsprochen hat. „Er hat dabei den Schwerpunkt seiner Prüfung auf die 'Projekte von besonderer politischer Bedeutung' gelegt“, erläuterte der Sprecher. „Der Rechnungshof gibt mit seinem Beratungsbericht auch Hinweise für zukünftige Zuwendungsverfahren.“
Verfahrensablauf und Unabhängigkeit
Die Initiative für die Prüfung ging von der Kulturverwaltung selbst aus, die sich Anfang November mit einer entsprechenden Bitte an den Landesrechnungshof wandte. Allerdings hatte die Finanzkontrollbehörde bereits Ende September ein erstes Auskunftsersuchen zu den geförderten Projekten an die Senatsverwaltung gestellt. Der Sprecher betonte die Unabhängigkeit des Rechnungshofs: „Über das Ob und Wie der Prüfung habe der Rechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle selbst entschieden.“
Die Veröffentlichung des Berichts am Freitag wird mit Spannung erwartet, da er nicht nur die konkreten Vorgänge beleuchten, sondern auch wegweisende Empfehlungen für künftige Förderverfahren im sensiblen Bereich der Antisemitismus-Bekämpfung enthalten soll. Die politischen Implikationen für die beteiligten Akteure und das weitere Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss bleiben abzuwarten.



