SPD plant „Mietenpolizei“: 100 Kontrolleure gegen Wuchermieten in Berlin
SPD plant „Mietenpolizei“ gegen Wuchermieten

Die Berliner SPD plant eine „Mietenpolizei“, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Spitzenkandidat Steffen Krach kündigte an, nach der Abgeordnetenhauswahl am 20. September rund 100 Kontrolleure einzustellen. Diese sollen die Bezirke und Mietpreisprüfstellen unterstützen. Ziel ist es, Tausende Mietverträge zu prüfen und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden.

Operation Mietensenker

Die zusätzlichen Stellen für die „Operation Mietensenker“ sollen ab Januar 2027 besetzt werden. Bis zum 31. Dezember 2026 erhalten Vermieter die Möglichkeit, gesetzeswidrige Mieten freiwillig zu senken. „Danach werden Verstöße systematisch geahndet“, erklärte Krach. Bei Mietwucher drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die SPD setzt sich zudem für eine Erhöhung der Höchststrafe auf 100.000 Euro auf Bundesebene ein.

Mietenkataster als Gamechanger

Die Koalition aus CDU und SPD hatte kürzlich vereinbart, ein Wohnungs- und Mietenkataster einzuführen. Dort sollen Kerndaten aller Mietverträge und Wohnungsbestände digital erfasst werden. Sobald das Kataster steht, sollen die Verträge aller 2,2 Millionen Mieter überprüft werden. Krach bezeichnete das Kataster als „Gamechanger“ auf dem Mietenmarkt. Es ermögliche eine systematische Kontrolle und direkte Strafen bei Verstößen.

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Mieten als Wahlkampfthema

Die stark gestiegenen Mieten dominieren den Wahlkampf in Berlin. Die Linke setzt ebenfalls auf Maßnahmen zur Mietsenkung und ein härteres Vorgehen gegen Wuchermieten. Die SPD kontert mit der „Operation Mietensenker“. Zudem fordert die SPD seit Jahren eine Öffnungsklausel im Mietrecht, um einen Mietendeckel in angespannten Märkten zu ermöglichen. Bisher setzte die SPD diese Forderung auf Bundesebene nicht um.

Was ist eine Wuchermiete?

Eine Wuchermiete liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies kann eine Straftat sein. Bei einer Überschreitung von 20 bis 50 Prozent spricht man von einer überhöhten Miete, die als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Im politischen Diskurs werden oft auch überhöhte Mieten als Wucher bezeichnet.

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