Brandenburg schließt AfD vom Zukunftstag aus – Partei plant eigene Veranstaltung
In Brandenburg eskaliert der Streit um die Teilnahme der AfD am sogenannten Zukunftstag. Das Bildungsministerium des Landes hat die AfD-Landtagsfraktion von der Veranstaltung ausgeschlossen, bei der Schülerinnen und Schüler praktische Einblicke in die Berufswelt erhalten sollen. Hintergrund ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem.
Ministerium begründet Ausschluss mit Schutz der Minderjährigen
Ein Sprecher des Bildungsministeriums bestätigte die Ablehnung der AfD als Anbieter für den Zukunftstag. Der AfD-Landesverband wird durch den Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, erklärte der Sprecher. In diesem Fall wären Minderjährige ohne pädagogische Begleitung unmittelbar einer erwiesen extremistischen Ideologie ausgesetzt gewesen. Das Ministerium wolle verhindern, dass Schüler einer solchen Ideologie begegnen.
Der Zukunftstag ist eine besondere Form eines Schülerbetriebspraktikums, bei dem sich Anbieter über eine Online-Plattform registrieren können. Landesweit stehen fast 1.000 Angebote zur Verfügung. Die AfD-Landtagsfraktion hatte versucht, sich als Anbieter zu registrieren, was nach einem Bürgerhinweis zur Ablehnung führte.
AfD kritisiert Entscheidung und plant Gegenzug
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dennis Hohloch, kritisierte die Entscheidung scharf. Unser Inserat wurde zwei Mal hintereinander gelöscht, beklagte er in einer Pressekonferenz. Das ist die Art und Weise, wie man mit der Opposition umgeht. Hohloch betonte, es sei nirgendwo nachgewiesen, dass die AfD eine rechtsextreme oder verfassungsfeindliche Organisation sei.
Als Reaktion auf den Ausschluss plant die AfD nun, den Zukunftstag selbst zu organisieren. Die Partei will damit Schülern alternative Einblicke bieten und ihre Position im politischen Diskurs stärken.
Gerichte bestätigen Entscheidung des Ministeriums
Die Entscheidung des Bildungsministeriums, Schülerbetriebspraktika bei Vertretern des AfD-Landesverbandes und der AfD-Fraktion abzulehnen, wurde bereits zweimal verwaltungsgerichtlich bestätigt. Die Beschwerde der AfD dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Dies unterstreicht die rechtliche Grundlage des Ausschlusses.
Der Streit um den Zukunftstag zeigt die anhaltenden Spannungen zwischen der AfD und staatlichen Institutionen in Brandenburg. Während das Ministerium auf den Schutz der Schüler pocht, sieht die AfD sich in ihren demokratischen Rechten beschnitten. Die geplante eigene Veranstaltung der Partei könnte den Konflikt weiter verschärfen und neue Debatten über den Umgang mit rechtsextremen Verdachtsfällen in der Bildungspolitik auslösen.



