Antisemitismus-Klage gegen FU Berlin abgewiesen: Student scheitert mit Schutzforderung
Antisemitismus-Klage gegen FU Berlin abgewiesen

Antisemitismus-Klage gegen Freie Universität Berlin abgewiesen

Der jüdische Student Lahav Shapira ist mit seiner Klage gegen die Freie Universität Berlin gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag, die Hochschule zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten, als unzulässig ab. Richter Edgar Fischer begründete die Entscheidung damit, dass das Berliner Hochschulgesetz zwar allgemeine Pflichten der Universität zur Prävention und Beseitigung von Diskriminierung vorsehe, jedoch keine individuell einklagbaren Rechte biete.

Hintergrund der Klage nach antisemitischem Angriff

Shapira hatte die Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Freien Universität vor, nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung vorzugehen. Sein Anwalt Christoph Köhler erklärte, an der FU habe sich ein antisemitisch geprägtes Klima ausgebreitet, das seinen Mandanten am Studium hindere.

Die Universität verwies im Verfahren auf ihr bestehendes Antidiskriminierungskonzept, eine Stabsstelle für Diversity und Antidiskriminierung sowie eine entsprechende Satzung. Richter Fischer betonte, das Gericht habe die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen und Shapiras Schilderungen der Auswirkungen des Nahost-Konflikts auf den Hochschulalltag ernst genommen.

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Berufungsmöglichkeit und paralleles Strafverfahren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Shapira und seine Anwälte erwägen diesen Schritt, wollen jedoch zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Parallel dazu läuft am Landgericht Berlin das Berufungsverfahren gegen den Angreifer Shapiras. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als antisemitischen Gewaltexzess gewertet. Der Angeklagte bestreitet eine politische Motivation, räumte die Gewalttat jedoch ein und entschuldigte sich. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine leicht reduzierte Strafe von zwei Jahren und elf Monaten.

Reaktionen von Politik und Universität

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die gerichtliche Entscheidung, betonte aber, das Gericht habe sich diese nicht leicht gemacht. FU-Präsident Günter M. Ziegler erklärte, die Universität setze ihre präventive Schutzarbeit fort und betonte, dass Studierende sich ohne Angst vor Ausgrenzung oder Bedrohung bewegen können müssten.

Die Debatte um Antisemitismus an deutschen Hochschulen bleibt damit weiterhin aktuell. Während die FU auf ihre bestehenden Maßnahmen verweist, fordern Betroffene wie Shapira konkretere und durchsetzbare Schutzmechanismen gegen Diskriminierung.

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