Bürgermeisterwahl in Strausberg annulliert: Kandidat mit eigener Postagentur im Fokus der Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat eine Strafanzeige wegen Wahlfälschung bei der Bürgermeisterwahl in Strausberg erhalten und prüft nun einen Anfangsverdacht. Der Landrat des Kreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt von der SPD, erklärte den ersten Wahlgang wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten für ungültig und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt.
Verdacht auf Wahlmanipulation durch Kandidaten
Der Landrat wirft dem parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner gezielte Wahlmanipulation vor. Hübner hatte im ersten Wahlgang am 15. Februar mit 22,5 Prozent die meisten Stimmen erhalten und sollte eigentlich am 15. März in die Stichwahl mit der ebenfalls parteilosen Kandidatin Annette Binder gehen, die auf 21,2 Prozent kam.
Besonders auffällig ist dabei die berufliche Situation des Kandidaten: Hübner betreibt eine Kaffeerösterei, in der sich auch das offizielle Postfach der 28.000-Einwohner-Stadt Strausberg östlich von Berlin befindet. Genau dort kamen alle per Post eingereichten Wahlunterlagen an – eine ungewöhnliche Konstellation, die nun im Zentrum der Ermittlungen steht.
Auffällige Zahlen bei der Briefwahl
Landrat Schmidt wies auf mehrere alarmierende Unregelmäßigkeiten hin. Ein außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe sei nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden. Von mehr als 4.000 ausgegebenen und versandten Wahlbriefen gelangten nur 2.835 zurück zur Wahlbehörde – das entspricht einem Rückgang von etwa 30 Prozent, während normalerweise nur etwa zehn Prozent der Briefe nicht zurückkommen.
Zudem dokumentierte Hübner auf eigene Initiative die Zahl der rückläufigen Wahlbriefe, anstatt wie üblich die Deutsche Post mit dieser Aufgabe zu betrauen. Dadurch sei die neutrale Kontrolle aus der Hand gegeben worden, so die Vorwürfe. Eine Sprecherin der DHL Group bestätigte, dass die Vorwürfe derzeit geprüft werden.
Kandidat weist Vorwürfe entschieden zurück
Patrick Hübner weist die Anschuldigungen in aller Deutlichkeit zurück. „Ich kann dem nicht zustimmen und ich kann ihn auch erstmal von meiner Stelle aus nicht nachvollziehen“, erklärte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn die Briefwahlunterlagen reinkommen, werden die durchgezählt, aufgeschrieben und am selben Tage abgeholt.“ Die fehlende Rücksendung von mehr als 1.100 Briefen könne er sich nicht erklären.
Interessant ist auch die statistische Verteilung: Hübners Briefwahlanteil lag bei 30 Prozent, während die übrigen Kandidaten nur auf bis zu 21 Prozent kamen – eine Diskrepanz, die die Ermittler besonders aufmerksam macht.
Seltene Annullierung einer Kommunalwahl
Die Annullierung einer Bürgermeisterwahl kommt in Deutschland eher selten vor, allerdings gab es in den vergangenen Jahren einige vergleichbare Fälle. Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme in Frankfurt (Oder) betonte, dass die Staatsanwaltschaft nun prüfen müsse, „ob sich aus der Anzeige zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben oder nicht“.
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf mehrere Aspekte:
- Die ungewöhnlich hohe Zahl nicht zurückgesandter Wahlbriefe
- Die Rolle des Kandidaten als Betreiber der städtischen Poststelle
- Die Abweichung von den üblichen Kontrollverfahren bei der Briefwahl
- Die statistischen Auffälligkeiten bei den Briefwahlergebnissen
Die Wahlbehörden und die Staatsanwaltschaft stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, die Vorwürfe gründlich zu untersuchen und gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in demokratische Prozesse zu bewahren. Die Entwicklung in Strausberg wird bundesweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, da sie grundsätzliche Fragen zur Sicherheit von Briefwahlen aufwirft.



