Krankenkassen kritisieren Cottbuser Pläne: Patienten sollen Rettungseinsätze bezahlen
Krankenkassen kritisieren Cottbuser Pläne zu Rettungsgebühren

Finanzstreit um Rettungseinsätze: Krankenkassen wehren sich gegen Cottbuser Pläne

Die Stadt Cottbus hat angekündigt, Gebührenbescheide für die Nutzung des Rettungsdienstes direkt an Patienten zu verschicken. Nun melden sich die Krankenkassen mit scharfer Kritik zu Wort und lehnen diese Pläne entschieden ab.

Unplausible Kostensteigerung von 30 Prozent

Brandenburgs Ersatzkassen üben massive Kritik an der Ankündigung der Stadt Cottbus. In einer Stellungnahme des Verbands der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg (VdEK) heißt es, dass eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 auf Basis der vorgelegten Unterlagen unplausibel und gegenüber der Versichertengemeinschaft nicht vertretbar sei. Die Darstellung, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nachkämen, weise man entschieden zurück.

Der Rettungsdienst sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und werde von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert und verantwortet. „Selbstverständlich zahlen die Krankenkassen für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen“, betont der Verband. „Nicht akzeptabel sind jedoch Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar belegt oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig sind.“

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Keine Einigung mit Cottbus erzielt

Mit der Stadt Cottbus konnte nach Angaben der Ersatzkassen bislang keine Einigung zur Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für die Jahre 2025 und 2026 erzielt werden. Die vorgelegten Unterlagen erklärten die massive Kostensteigerung nicht plausibel, was zu dem anhaltenden Konflikt führt. In solchen Fällen seien Krankenkassen verpflichtet, die Interessen der Beitragszahlenden zu schützen.

Gebühren dürften nur auf Grundlage der ansatzfähigen und betriebsnotwendigen Kosten kalkuliert werden. Finanzielle Aspekte des kommunalen Gesamthaushalts oder politische Zielsetzungen der Stadt seien dabei nicht über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar.

Appell an die Stadt Cottbus

Gebührenbescheide an Versicherte seien kein geeignetes Mittel, um Kalkulationsfragen zu klären. Der Verband der Ersatzkassen appelliert daher an die Stadt Cottbus, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine nachvollziehbare, gebührenrechtlich belastbare Kosten-Leistungs-Rechnung vorzulegen. Nur so könne eine faire und transparente Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.

Während mit zahlreichen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg konstruktiv an rechtssicheren und transparenten Kalkulationen gearbeitet werde, sei es mit Cottbus bislang nicht gelungen, eine belastbare Einigung zu erzielen. Die Krankenkassen betonen, dass sie weiterhin für einen konstruktiven Dialog bereitstehen, um die Finanzierung des Rettungsdienstes im Interesse der Patienten sicherzustellen.

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