Gartenabfall-Verbrennung in Mecklenburg-Vorpommern ab 2029 komplett untersagt
Mit den ersten Frühlingssonnenstrahlen beginnt für viele Hobbygärtner in Mecklenburg-Vorpommern die Gartensaison. Doch während vertrocknete Blätter, abgesägte Äste und andere Pflanzenreste beseitigt werden müssen, steht Gartenbesitzern bald eine entscheidende Veränderung bevor: Ab dem 1. Januar 2029 wird das Verbrennen von Gartenabfällen im gesamten Bundesland vollständig verboten.
Anpassung an Bundesrecht und Umweltziele
Der Grund für dieses umfassende Verbot liegt in der Anpassung des Landes an das Bundesabfallrecht. Landesumwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus betont, dass die Verbrennung wertvolle biogene Rohstoffe zerstört, die stattdessen sinnvoll im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genutzt werden sollten. „Die bisherige Regelung war schwer kontrollierbar und führte zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern“, erklärt der Minister die Notwendigkeit der Verschärfung.
Bis zum Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2029 gelten noch Übergangsregelungen. In einigen Gemeinden dürfen Bürger Gartenabfälle bis zum 31. März verbrennen, während viele Kommunen diese Praxis bereits jetzt strengstens untersagen. Generell ist die Verbrennung nur noch erlaubt, wenn weder Kompostierung noch andere Entsorgungsmöglichkeiten wie die Biotonne oder der Wertstoffhof zumutbar sind.
Umweltfreundliche Alternativen zur Verbrennung
Die umweltfreundlichste Methode zur Entsorgung von Gartenabfällen bleibt das Kompostieren. Dabei können Gärtner selbst oder in Kombination mit pflanzlichen Küchenabfällen wertvolle Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff wieder in den Gartenkreislauf einbringen. Für optimale Ergebnisse sollten Holzschnitt und grobe Bestandteile vorab mit einem Häcksler zerkleinert werden.
Weitere Alternativen zur Verbrennung umfassen:
- Die Nutzung der Biotonne (braune oder grüne Tonne)
- Die Abgabe an kommunalen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen
- Die Teilnahme an organisierten Straßensammlungen für Gartenabfälle
- Das Mulchen mit Rasenschnitt und Blättern zum Schutz des Bodens vor Austrocknung
Kranke Pflanzen oder solche mit Schädlingsbefall sollten jedoch über die kommunalen Entsorgungssysteme entsorgt werden, um Eigenkompost nicht mit Krankheitserregern zu verunreinigen.
Ausnahmen und ökologische Nutzung
Während das Verbrennen von Gartenabfällen ab 2029 verboten sein wird, bleiben bestimmte Traditionen und Praktiken weiterhin erlaubt. Die Bestimmungen für Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer bleiben unverändert, solange die Beteiligten geeignete Brennstoffe verwenden. Auch in der Land- und Forstwirtschaft werden die bisherigen Brennregelungen abgeschafft, um stattdessen die ökologische Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern.
Eine besonders naturnahe Alternative bietet das Anlegen von Reisighaufen im Garten. Diese bieten vielen Kleinst- und Kleintieren wie Igeln wertvollen Lebensraum und können als Schlafstätte dienen. Für optimale Bedingungen sollten schattige Orte mit wenig Bewuchs ausgewählt werden.
Die neuen Regelungen markieren einen wichtigen Schritt in der Umweltpolitik Mecklenburg-Vorpommerns und unterstreichen die wachsende Bedeutung nachhaltiger Gartenpraktiken für den Klima- und Naturschutz.



