Gartenabfälle-Verbrennung wird in Mecklenburg-Vorpommern ab 2029 landesweit untersagt
Mit den ersten Frühlingssonnenstrahlen beginnt für viele Hobbygärtner in Mecklenburg-Vorpommern die Saison der Gartenarbeit. Doch während vertrocknete Blätter, abgesägte Äste und andere Pflanzenreste beseitigt werden müssen, steht den Gartenbesitzern bald eine entscheidende Veränderung bevor: Ab dem 1. Januar 2029 ist das Verbrennen von Gartenabfällen im gesamten Bundesland vollständig verboten. Diese Regelung stellt eine deutliche Verschärfung der bisherigen Praxis dar, bei der einige Gemeinden bereits strengere Vorschriften eingeführt hatten.
Anpassung an Bundesrecht und Umweltschutz als treibende Kräfte
Der Grund für das umfassende Verbot liegt in der Anpassung des Landes an das Bundesabfallrecht. Landesumwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus betont, dass durch die Verbrennung wertvolle biogene Rohstoffe zerstört werden. Stattdessen sollten diese Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sinnvoll genutzt werden. Die bisherige Regelung, die das Verbrennen nur erlaubte, wenn Kompostierung oder andere Entsorgungswege nicht zumutbar waren, erwies sich als schwer kontrollierbar und führte zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern.
Bis zum 31. März 2024 dürfen Bürger in einigen Gemeinden ihre Gartenabfälle noch verbrennen, doch viele Kommunen untersagen diese Praxis bereits jetzt strengstens. Die neuen Vorschriften gelten auch für die Land- und Forstwirtschaft, wo bisherige Brennregelungen abgeschafft werden, um die ökologische Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und Belastungen für Umwelt und Klima zu vermeiden.
Umweltfreundliche Alternativen zum Verbrennen
Als umweltfreundlichste Methode zur Entsorgung von Gartenabfällen empfiehlt das Ministerium das Kompostieren. Dabei können Gärtner selbst oder in Kombination mit pflanzlichen Küchenabfällen wertvolle Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff wieder in den Gartenkreislauf einbringen. Für optimale Ergebnisse sollten Holzschnitt und grobe Bestandteile vorab mit einem Häcksler zerkleinert werden.
- Kompostierung: Bringt Nährstoffe zurück in den Boden und schont die Umwelt.
- Mulchen: Mit Rasenschnitt und Blättern schützt effektiv vor Austrocknung.
- Biotonne: Gartenabfälle können in der braunen oder grünen Tonne entsorgt werden.
- Kommunale Sammelstellen: Viele Gemeinden richten zentrale Sammelpunkte ein oder organisieren Straßensammlungen.
Kranke Pflanzen oder solche, die von Schädlingen befallen sind, sollten besser über die kommunalen Entsorgungssysteme entsorgt werden, um Eigenkompost nicht mit Krankheitserregern zu verunreinigen. Eine interessante Alternative ist das Liegenlassen von Reisighaufen im Garten, die vielen Kleinst- und Kleintieren wie Igeln einen wertvollen Lebensraum bieten.
Ausnahmen und Beständigkeit anderer Regelungen
Trotz des umfassenden Verbots bleiben bestimmte Ausnahmen bestehen. Die Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts und die Vorschriften für Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer bleiben unverändert, solange die Beteiligten geeignete Brennstoffe verwenden. Dies gewährleistet, dass traditionelle Bräuche weiterhin gepflegt werden können, ohne die neuen Umweltschutzziele zu gefährden.
Die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns werden aufgefordert, die Hinweise ihrer lokalen Entsorger genau zu lesen, um herauszufinden, welche Materialien an den Sammelstellen abgegeben werden können. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Gartenabfallentsorgung nachhaltiger zu gestalten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.



