Hochwasser-Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern: Die Frage der Kostenübernahme
Tage- und nächtelang waren in der vergangenen Woche in Mecklenburg-Vorpommern Hilfs- und Rettungsdienste sowie Freiwillige Feuerwehren im Dauereinsatz, um gegen Tauwetter und die daraus resultierenden Überschwemmungen anzukämpfen. Während der kurzen Pausen mögen sich viele der ehrenamtlich aktiven Bürger und unermüdlichen Helfer in den Dörfern, Kommunen und Städten gefragt haben, wer diese enormen Mengen an Einsatzstunden überhaupt bezahlen muss. Handelt es sich um die jeweilige Kommune vor Ort, den betroffenen Grundstücksbesitzer, die Straßenmeisterei oder in irgendeiner Form das Land Mecklenburg-Vorpommern?
Klare Antwort aus dem Innenministerium in Schwerin
„Bei den Einsätzen handelt es sich um Technische Hilfeleistung nach dem Brandschutzgesetz, die zu den Aufgaben der Gemeinde zählt. Eine Kostenerstattung durch die Eigentümer beziehungsweise die Nutznießer des Einsatzes kommt nur nach den engen Voraussetzungen des Paragrafen 25 Brandschutzgesetz in Frage, vor allem gegenüber Verursachern des Einsatzes. Da dies bei den Überflutungen kaum einmal der Fall ist, haben die Gemeinden diese Einsatzkosten selbst zu tragen“, heißt es in einer Antwort des Städte- und Gemeindebundes MV auf eine entsprechende Anfrage des Nordkurier.
Diese Einschätzung teilt auch das Innenministerium in Schwerin. „Nach Paragraf 24 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes MV haben die Gemeinden, Landkreise und das Land die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen“, betonte das Haus von Innenminister Christian Pegel (SPD).
Ausnahmen und Sonderregelungen
Laut Paragraf 25, Absatz 5 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes MV könne auf den Kostenersatz ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit die Erhebung der Kosten im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde oder ein besonderes öffentliches Interesse für den Verzicht bestehe, ergänzte das Ministerium. Dies bedeutet, dass in Ausnahmefällen, etwa bei besonderen Härten oder im öffentlichen Interesse, die Gemeinden von der Kostenübernahme entlastet werden könnten.
Die klare Regelung entlastet die ehrenamtlichen Helfer und Feuerwehrleute, die sich in den vergangenen Tagen unermüdlich für die Sicherheit der Bevölkerung eingesetzt haben. Sie müssen sich keine Sorgen um die Finanzierung ihrer Einsätze machen, da diese gesetzlich geregelt ist.



