Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verklagt Innenministerium wegen Vize-Landrat
Landkreis klagt gegen Innenministerium wegen Vize-Landrat

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verklagt Innenministerium wegen Vize-Landrat

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Schweriner Innenministerium eingereicht. Der Streit dreht sich um die Ablehnung der Berufung des gewählten Vize-Landrats Jens Kreutzer vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht

Entsprechend einem Kreistagsbeschluss vom Anfang Februar wurde die Klage fristgerecht beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht, wie ein Sprecher des Landkreises mitteilte. Eine Anfrage an das Gericht blieb zunächst unbeantwortet. Der Landkreis hatte diesen Schritt zuvor bereits angekündigt, nachdem der Norddeutsche Rundfunk (NDR) darüber berichtet hatte.

Hintergrund des Konflikts

Jens Kreutzer war im Dezember 2025 zum Beigeordneten und zweiten Stellvertreter des Landrats des flächenmäßig größten deutschen Landkreises gewählt worden. Das von Christian Pegel (SPD) geführte Innenministerium in Schwerin, das für die Kommunalaufsicht zuständig ist, widersprach jedoch seiner Berufung.

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Das Ministerium begründete dies damit, dass Kreutzer für das kommunale Spitzenamt nicht ausreichend qualifiziert sei. Gefordert würden Kenntnisse in mehreren Bereichen, darunter:

  • Kommunal- und Verwaltungsrecht
  • Ordnungs- und Asylrecht
  • Brand- und Katastrophenschutz einschließlich Rettungsdienst
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsrecht

Politische Reaktionen und Vorwürfe

Der BSW-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Maik Michalek, sprach von einem „politischen Skandal“ und betonte, dass es keinerlei Zweifel an Kreutzers Eignung gebe. Stattdessen werde eine Eignungsdebatte geführt, „die so willkürlich ist wie absurd“.

Auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hatte dem Schweriner Innenministerium bereits Willkür vorgeworfen. Der Fall hat für erheblichen Wirbel in der regionalen Politik gesorgt und wirft Fragen zur Unabhängigkeit der Kommunalverwaltung auf.

Nun liegt der Streit bei Gericht, und es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Schwerin in dieser Angelegenheit entscheiden wird. Die Klage unterstreicht die angespannte Beziehung zwischen dem Landkreis und der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern.

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