MV ändert Bürgerbeteiligung: Festbeträge statt Strommenge für Anwohner von Öko-Anlagen
MV: Festbeträge für Anwohner von Wind- und Solaranlagen

Mecklenburg-Vorpommern führt Festbeträge für Anwohner von Öko-Energieanlagen ein

Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat eine grundlegende Änderung im geplanten Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz beschlossen. Nach heftiger Kritik im Landtag werden Anwohner von Windkraft- und Solaranlagen nun mit festen jährlichen Beträgen entschädigt, statt wie ursprünglich vorgesehen an der tatsächlich erzeugten Strommenge beteiligt zu werden.

Konkrete Beträge für Windkraft und Solarenergie

Julian Barlen, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, gab die neuen Regelungen bekannt. Demnach erhalten Gemeinden und Bürger jeweils 5.000 Euro pro installierter Megawattstunde Windkraftleistung und jeweils 2.500 Euro pro installierter Megawattstunde Solarleistung jährlich von den Energieerzeugern. Diese Regelung gilt ausschließlich für neu installierte Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden.

Die ursprünglich geplante Abrechnung nach produzierten Kilowattstunden wurde in der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf massiv kritisiert. Die Komplexität dieser Berechnungsmethode und die fehlende Vorhersehbarkeit der Einnahmen für Bürger und Gemeinden führten zur grundlegenden Überarbeitung des Entwurfs.

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Pragmatische Lösung statt ideologischer Festlegung

„Wir zeigen damit, dass wir zuhören und bei Bedarf verbessern“, betonte Barlen die Entscheidung der Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke, den Gesetzentwurf in letzter Minute zu ändern. „Nicht ideologisch, sondern pragmatisch.“

Die Festbetragslösung orientiert sich an einem bereits in Brandenburg etablierten Modell, wird jedoch erweitert. Während Brandenburg nur verpflichtende Zahlungen an Gemeinden vorsieht, profitieren in Mecklenburg-Vorpommern sowohl Gemeinden als auch direkt betroffene Bürger von den festen Entschädigungsbeträgen.

Räumliche Geltungsbereiche der neuen Regelung

Von den neuen Festbeträgen profitieren sollen Gemeinden, die ganz oder teilweise innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um eine Windkraftanlage liegen, sowie deren Bürgerinnen und Bürger. Bei Solaranlagen sind diejenigen Gemeinden begünstigt, auf deren Grundstücken solche Anlagen errichtet werden – ebenfalls inklusive ihrer Einwohner.

Diese klare räumliche Definition soll für Transparenz sorgen und Streitigkeiten über die Berechtigung zur Entschädigung vermeiden. Die festen Beträge bieten sowohl Planungssicherheit für Energieerzeuger als auch verlässliche Einnahmen für die betroffenen Kommunen und Anwohner.

Die Änderung des Gesetzentwurfs auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen unterstreicht die Bedeutung, die die Landesregierung einer praktikablen und akzeptierten Lösung für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende beimisst.

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