Mecklenburg-Vorpommern führt öffentliche Online-Petitionen ein
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern plant die Einführung öffentlicher Petitionen im Internet. Damit würde das nordöstliche Bundesland das siebte in Deutschland sein, das Bürgern diese moderne Form der politischen Beteiligung ermöglicht. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Krüger bestätigte in Schwerin, dass entsprechende Gesetzesänderungen vorbereitet werden.
Modernisierung der Bürgerbeteiligung
Bürger sollen künftig ihre Anliegen auf der offiziellen Webseite des Landtags veröffentlichen und zum Mitzeichnen freigeben können. Ein einfaches Häkchen genügt, um eine Petition öffentlich zu machen, erklärte Krüger. Allerdings wird jedes Anliegen vor der Veröffentlichung durch das Ausschusssekretariat geprüft, um etwa beleidigende Inhalte auszuschließen.
Diese Neuerung soll die Bürgerbeteiligung stärken, da die Zahl der klassischen Petitionseingaben in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. "Ich nehme nicht an, dass die Probleme weniger geworden sind", sagte Krüger. "Es hat wohl eher etwas mit dem Vertrauen in den Staat zu tun."
Von Change.org zum offiziellen Landtagsportal
Aktuell gibt es bereits Petitionen aus Mecklenburg-Vorpommern auf Plattformen wie Change.org, die tausende Unterschriften sammeln, aber laut Krüger keine offizielle Wirkung entfalten. "Weil sie nur auf der Internetseite stattfinden, nicht aber an den zuständigen Petitionsausschuss gerichtet werden", so der Abgeordnete.
Die neue Regelung soll dies ändern: Petitionen auf der Landtags-Webseite können Unterstützer sammeln und werden anschließend vom Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung behandelt. Für zunächst zehn Jahre sieht der Gesetzentwurf zusätzlich vor, dass Unterschriftenlisten ausgedruckt und ausgelegt werden können, um auch Menschen ohne Internetzugang die Teilnahme zu ermöglichen.
Mindestanzahl und Verfahren
Der Entwurf legt konkrete Verfahrensregeln fest:
- Innerhalb von sechs Wochen müssen mindestens 1.000 Unterschriften gesammelt werden
- Bei Erreichen dieser Schwelle kommt der Petitionsausschuss mit dem Initiator und zwei Begleitern zusammen
- Zusätzlich werden die betroffenen Behörden eingeladen
- Das Anliegen soll dann nach Möglichkeit geklärt werden
Breite parlamentarische Unterstützung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes soll im März von den Fraktionen der SPD, Linken, FDP und Grünen gemeinsam eingebracht werden. Die CDU hat bereits signalisiert, die Modernisierung mittragen zu wollen.
"Wir sehen die Modernisierung des Petitions- und Bürgerbeauftragtenrechts grundsätzlich positiv und werden dem Gesetz deshalb zustimmen", erklärte die CDU-Abgeordnete Christiane Berg.
Weitere geplante Änderungen
Neben der Einführung öffentlicher Online-Petitionen sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bürgerbeauftragte des Landes künftig zusätzlich als Antidiskriminierungsbeauftragter fungieren soll. Diese Erweiterung der Aufgaben war ein besonderes Anliegen der Linken-Fraktion.
Mit diesen Maßnahmen will Mecklenburg-Vorpommern die Bürgerbeteiligung modernisieren und das Vertrauen in demokratische Prozesse stärken. Die geplanten Änderungen orientieren sich an bereits bestehenden Modellen anderer Bundesländer und des Bundestags, die öffentliche Internet-Petitionen bereits erfolgreich nutzen.



