Mecklenburg-Vorpommern führt öffentliche Petitionen ein: Landtag modernisiert Petitionsrecht
MV führt öffentliche Petitionen ein: Landtag modernisiert Recht

Mecklenburg-Vorpommern führt öffentliche Petitionen ein

In Mecklenburg-Vorpommern soll das Sammeln von Unterstützer-Unterschriften für Petitionen an den Schweriner Landtag bald deutlich einfacher werden. Eine geplante Gesetzesnovelle wird das über 30 Jahre alte Petitionsrecht modernisieren und öffentliche Petitionen ermöglichen. Damit reagiert der Landtag auf die wachsende Bedeutung digitaler Bürgerbeteiligung.

Von Change.org zum offiziellen Petitionsverfahren

Aktuell finden sich auf Plattformen wie Change.org zahlreiche Petitionen aus Mecklenburg-Vorpommern – von lokalen Anliegen wie Spielplatzsicherheit in Stralsund bis zu regionalen Protesten gegen Industriegebiete. Doch diese Online-Unterschriften bleiben oft wirkungslos, solange sie nicht in offizielle Verfahren einfließen. Thomas Krüger, SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Petitionsausschusses, betont: „Wir müssen Bürgeranliegen ernst nehmen und ihnen ein offizielles Forum geben.“

Kürzlich kündigte Krüger eine Initiative der Fraktionen von SPD, Linken und Grünen sowie der FDP-Gruppe an. Der Gesetzesentwurf soll noch im März in den Landtag eingebracht und noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. „Das Petitionsgesetz erhält das Update, das es dringend braucht“, so Krüger.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

So funktionieren die neuen öffentlichen Petitionen

Für Mecklenburg-Vorpommern ist vorgesehen, dass eine öffentliche Petition auf der Internetseite des Landtags-Petitionsausschusses binnen sechs Wochen mindestens 1000 Unterstützer finden muss. Erst dann beschäftigt sich der zuständige Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen. Der Petent darf sich dabei von zwei Personen – etwa Sachverständigen – begleiten lassen.

Die Unterschriften können sowohl online als auch handschriftlich auf ausgedruckten Listen geleistet werden. Über das Ergebnis wird anschließend auf der Internetseite des Petitionsausschusses informiert. Der Ausschuss hat sich für die Novelle in mehreren Bundesländern umgesehen, wo öffentliche Petitionen bereits etabliert sind – neben dem Bundestag etwa in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Stärkung des Bürgerbeauftragten

Weitere geplante Änderungen betreffen das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Künftig wird ausdrücklich festgeschrieben, dass der Bürgerbeauftragte auch Beauftragter für behinderte Menschen ist. Neu hinzu kommt die Aufgabe, als Ombudsperson in Fällen von Diskriminierung durch Behörden tätig zu werden. Damit erhält die Institution zusätzliche Befugnisse und eine klarere Profilierung.

Thomas Krüger sieht in der Reform einen wichtigen Schritt für die Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern: „Wir schärfen das Profil des Bürgerbeauftragten und geben den Menschen ein wirksames Instrument, um ihre Anliegen direkt in den Landtag zu tragen.“ Die geplante Modernisierung soll die Bürgerbeteiligung stärken und transparente Entscheidungsprozesse fördern.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration