Landtag MV reformiert Petitionsrecht: Öffentliche Petitionen und mehr Bürgerbeteiligung
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern plant eine radikale Reform des Petitionsrechts, um Bürgeranliegen mehr Gewicht zu verleihen. Tausende Menschen unterschreiben regelmäßig Online-Petitionen auf Plattformen wie Change.org – doch oft verpuffen diese Unterschriften, ohne dass politische Konsequenzen folgen. Das soll sich nun grundlegend ändern.
Modernisierung eines über 30 Jahre alten Gesetzes
„Das Petitionsgesetz ist mittlerweile mehr als 30 Jahre alt und erhält nun das Update, das es dringend braucht“, erklärt Thomas Krüger, SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Petitionsausschusses. Eine gemeinsame Initiative der Fraktionen von SPD, Linke und Grünen sowie der FDP-Gruppe sieht vor, öffentliche Petitionen einzuführen und das Profil des Bürgerbeauftragten zu schärfen.
Der Gesetzesentwurf soll bereits im März in den Landtag eingebracht werden und laut Krüger „schnellstmöglich“, in jedem Fall noch vor Ablauf der Legislaturperiode, verabschiedet werden. Zur Vorbereitung der Novelle hat sich der Petitionsausschuss in mehreren Bundesländern umgesehen, in denen öffentliche Petitionen bereits möglich sind.
So sollen öffentliche Petitionen in MV funktionieren
Für Mecklenburg-Vorpommern ist konkret geplant:
- Eine öffentliche Petition muss auf der Internetseite des Landtags-Petitionsausschusses binnen sechs Wochen 1000 Unterstützer finden
- Erreicht sie diese Schwelle, muss sich der zuständige Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen beschäftigen
- Der Petent darf sich von zwei Personen – nach Krügers Vorstellung gerne auch Sachverständigen – begleiten lassen
- Über das Ergebnis wird anschließend auf der Internetseite des Petitionsausschusses informiert
- Unterschriften können sowohl online als auch per Hand auf ausgedruckten Listen geleistet werden
Erweiterte Kompetenzen für den Bürgerbeauftragten
Weitere geplante Änderungen betreffen das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Künftig soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass der Bürgerbeauftragte gleichzeitig Beauftragter für behinderte Menschen ist. Neu wird ihm außerdem die Aufgabe übertragen, als Ombudsperson in Fällen von Diskriminierung durch Behörden tätig zu werden.
Diese Erweiterung der Zuständigkeiten soll sicherstellen, dass Bürger bei behördlichen Ungerechtigkeiten eine zentrale Anlaufstelle haben. Der Petitionsausschussvorsitzende Krüger betont: „Wir schärfen das Profil des Bürgerbeauftragten und geben ihm zusätzliche Instrumente an die Hand.“
Vorbilder in anderen Bundesländern
Bei der Ausgestaltung der Reform orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern an Bundesländern, die bereits Erfahrungen mit öffentlichen Petitionen gesammelt haben. Neben dem Bundestag ermöglichen derzeit bereits sechs Bundesländer öffentliche Petitionen:
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die geplante Reform in MV soll sicherstellen, dass Bürgeranliegen nicht länger im digitalen Raum verhallen, sondern verbindliche politische Prozesse auslösen können. Damit reagiert der Landtag auf die wachsende Bedeutung digitaler Beteiligungsformen und den Wunsch vieler Bürger nach direkterem politischem Einfluss.



