Mecklenburg-Vorpommern verbietet ab 2029 das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten
Mit den ersten Frühlingssonnenstrahlen beginnt für viele Hobbygärtner die Gartensaison. Doch während Stiefmütterchen, Primeln und Osterglocken auf den Einkaufszetteln landen, stellt sich die Frage nach der Entsorgung der vertrockneten Blätter und abgesägten Äste aus dem letzten Jahr. In Mecklenburg-Vorpommern wird diese Praxis bald der Vergangenheit angehören.
Vollständiges Verbot ab dem 1. Januar 2029
Derzeit dürfen Bürger in einigen Gemeinden ihre Gartenabfälle noch bis zum 31. März verbrennen, während viele Kommunen dies bereits strengstens untersagen. Ab dem 1. Januar 2029 verbietet Mecklenburg-Vorpommern das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten vollständig. Dies ist eine Anpassung des Landes an das Bundesabfallrecht.
Landesumwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus betont, dass die Verbrennung wertvolle biogene Rohstoffe zerstört. Stattdessen sollten diese Materialien sinnvoll im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genutzt werden, um Umwelt und Klima zu schützen.
Hintergrund und aktuelle Regelungen
Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen nur erlaubt, wenn weder Kompostierung noch andere Entsorgungsmöglichkeiten wie die Biotonne oder der Wertstoffhof zumutbar sind. Diese schwer kontrollierbare Regelung wird jedoch oft ignoriert, was zu zahlreichen Beschwerden von Anwohnern geführt hat.
Minister Backhaus hielt es daher für notwendig, die Vorschriften anzupassen, um die rechtlichen und umweltschutzrelevanten Anforderungen zu erfüllen. Auch in der Land- und Forstwirtschaft werden die bisherigen Brennregelungen abgeschafft, um die ökologische Verwertung von Pflanzenabfällen zu fördern und Belastungen für Umwelt und Klima zu vermeiden.
Ausnahmen und Alternativen
Die Bestimmungen des Pflanzenschutzrechts und die Vorschriften für Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer bleiben unverändert, solange die Beteiligten geeignete Brennstoffe verwenden. Für die Entsorgung von Gartenabfällen stehen jedoch umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung.
Kompostieren ist die umweltfreundlichste Methode. Gärtner können dabei selbst oder in Kombination mit pflanzlichen Küchenabfällen wertvolle Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff wieder in den Gartenkreislauf einbringen. Für bessere Ergebnisse sollten Holzschnitt und grobe Bestandteile vorab mit einem Häcksler zerkleinert werden.
Das Mulchen mit Rasenschnitt und Blättern schützt den Boden effektiv vor dem Austrocknen. Kranke Pflanzen oder solche, die von Schädlingen befallen sind, sollten besser über die kommunalen Entsorgungssysteme entsorgt werden, um Eigenkompost nicht mit Krankheitserregern zu verunreinigen.
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten
- Gartenabfälle können in der Biotonne (braune oder grüne Tonne) entsorgt werden.
- Viele Kommunen richten zentrale Sammelstellen ein oder organisieren Straßensammlungen für Gartenabfälle. Einwohner sollten die Hinweise der Entsorger genau lesen, um herauszufinden, welche Materialien abgegeben werden können.
- Gartenbesitzer können Reisighaufen im Garten liegen lassen, die vielen Kleinst- und Kleintieren wie Igeln einen wertvollen Lebensraum bieten. Für solche Haufen sollten schattige Orte mit wenig Bewuchs ausgewählt werden.
Mit diesen Maßnahmen will Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Kreislaufwirtschaft stärken und den Bürgern praktische Alternativen zur Entsorgung von Gartenabfällen aufzeigen.



