Richterbund weist Vorwürfe der 'faulen Justiz' in Mecklenburg-Vorpommern entschieden zurück
Richterbund weist Vorwürfe 'fauler Justiz' in MV zurück

Richterbund wehrt sich gegen Anschuldigungen mangelnder Arbeitsmoral

In Mecklenburg-Vorpommern hat der Deutsche Richterbund auf schwere Vorwürfe reagiert, die von einem ehemaligen Richter und heutigen AfD-Landtagsabgeordneten erhoben wurden. Horst Förster hatte in einem Interview mit dem Nordkurier die Arbeitsmoral in der Justiz des Bundeslandes infrage gestellt und damit eine kontroverse Debatte ausgelöst.

Kontroverse Aussagen eines ehemaligen Richters

Förster, der bis 2007 als Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg tätig war, äußerte sich kritisch zur Belastungssituation in der Justiz. „Es ist richtig, dass die Justiz stark und teilweise überlastet ist. Dies ist allerdings regional verschieden und hat unterschiedliche Gründe, die nur teilweise an zu wenig Richtern und Staatsanwälten liegen“, so der Abgeordnete. Er verwies auf ein Bemessungssystem, das die Belastung objektiv erfasse, und stellte fest: „Danach kann in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls für die ordentliche Justiz – Zivil- und Strafsachen – keine wesentliche Überlastung festgestellt werden.“

Förster führte weiter aus, dass bei gleicher Arbeitsbelastung ein Richter ein geordnetes Dezernat führen könne, während sich ein anderer überlastet fühle. Diese Aussagen implizieren möglicherweise Unterschiede in der Arbeitsmoral innerhalb der Justiz.

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Entschiedene Zurückweisung durch den Richterbund

Der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern weist diese Anschuldigungen entschieden zurück. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es: „Der Verband verwahrt sich gegen die erhobenen Anschuldigungen und stellt klar, dass diese nicht der heutigen Arbeitssituation in der Justiz entsprechen.“ Die Richter und Staatsanwälte würden ihre hohe Verantwortung für den Rechtsstaat täglich pflichtbewusst wahrnehmen.

Moritz Thielicke, Vorsitzender des MV-Richterbundes, betont: „Wie in jedem hochqualifizierten Berufsstand gibt es unterschiedliche Charaktere mit verschiedenen Arbeitsweisen.“ Die richterliche Unabhängigkeit sei ein hohes Gut, das Entscheidungen ausschließlich auf Basis von Recht und Gesetz sicherstelle. „Diese individuelle Freiheit in der Fallbearbeitung ändert nichts an der Tatsache, dass die Kollegenschaft ihre Aufgaben mit größtem Engagement erfüllt. Den Zusammenhang mit ‚faul‛ herzustellen, ist haltlos und ignoriert die Wirklichkeit“, so Thielicke weiter.

Chronische Unterbesetzung als Kernproblem

Der Richterbund macht deutlich, dass die eigentliche Herausforderung nicht in mangelnder Arbeitsmoral, sondern in strukturellen Problemen liege. Besonders deutlich werde dies bei der Priorisierung von Haftsachen: „Die notwendige Priorisierung von Haftsachen führt aufgrund der personellen Defizite zwangsläufig dazu, dass andere, vermeintlich einfach gelagerte Fälle längere Bearbeitungszeiten aufweisen. Dies ist jedoch kein Mangel an Arbeitswille, sondern die direkte Folge einer chronischen Unterbesetzung.“

Zudem weist der Verband darauf hin, dass dem Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern keine Fälle bekannt seien, in denen Tatverdächtige aufgrund mangelnder Arbeitsmoral oder vermeidbarer Untätigkeit der Justiz aus der Haft entlassen werden mussten. Die Justiz arbeite hochkonzentriert daran, Verfahrensdauern trotz personeller Herausforderungen so kurz wie möglich zu halten.

Transformationsprozesse und zukünftige Herausforderungen

Der Richterbund räumt ein, dass die Justiz sich in einem umfassenden Transformationsprozess befindet. Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte stelle eine erhebliche Herausforderung dar, und die bevorstehende massive Pensionierungswelle werde ohne zusätzliches Personal kaum zu einem Abbau der Verfahrensbestände führen.

Thielicke kommentiert die Aussagen Försters mit deutlichen Worten: „Wer die Justiz vor fast zwei Jahrzehnten verlassen hat, kann die heutigen Anforderungen nicht beurteilen.“ Der Richterbund spricht im Zusammenhang mit den Vorwürfen von einer „Einzelmeinung einer seit dem Jahr 2007 nicht mehr im Dienst befindlichen Person“.

Die Debatte zeigt, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern mit erheblichen personellen und strukturellen Herausforderungen konfrontiert ist, während der Richterbund die Arbeitsmoral der Beschäftigten entschieden verteidigt.

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