Sonntagsöffnung in MV: Gericht prüft umstrittene Tourismus-Regelung
Die traditionelle Sonntagsöffnung von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern steht erneut vor einer gerichtlichen Überprüfung. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird am 12. März über die sogenannte Normenkontrollklage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verhandeln. Diese richtet sich gegen die umfassenden Sonderöffnungszeiten für den Einzelhandel in Tourismusregionen.
Verdi klagt gegen weitreichende Sonntagsöffnungszeiten
Die Gewerkschaft Verdi hatte im Jahr 2025 Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Der Streitpunkt ist die sogenannte Öffnungszeitenverordnung, die es Geschäften in bestimmten Gemeinden, Ortsteilen und Tourismusregionen erlaubt, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Regelung gilt vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie in der Weihnachtszeit vom 17. Dezember bis zum 8. Januar.
Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums betrifft diese Verordnung insgesamt 76 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Verdi kritisiert, dass durch diese Regelung Läden in Ferienorten an fast 80 Prozent der Sonntage im Jahr öffnen könnten. Die Gewerkschaft befürchtet, dass dadurch das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt wird und der Sonntags- und Feiertagsschutz für Mitarbeiter gefährdet sei.
Wirtschaftsministerium verteidigt Tourismus-Regelung
Das Schweriner Wirtschaftsministerium sieht diese Gefahr nicht und hatte die umstrittene Verordnung bereits Anfang 2025 erlassen. Aus Sicht des Ministeriums werden damit die Möglichkeiten für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern an die Bedingungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen. Die Regelung soll insbesondere in touristischen Hotspots wie Warnemünde und anderen Küstenorten den Handel unterstützen, wo an Wochenenden viele Touristen und Einheimische unterwegs sind.
Es handelt sich nicht um die erste gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Sache. Bereits im Jahr 2018 hatte Verdi eine ähnliche Sonntagsregelung des Landes gerichtlich überprüfen lassen. Die aktuelle Klage zeigt, dass die Frage der Sonntagsöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor polarisiert und sowohl wirtschaftliche als auch arbeitsrechtliche Interessen aufeinanderprallen.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Auswirkungen auf den Einzelhandel, die Tourismusbranche und die Arbeitsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern haben könnte. Die Verhandlung am 12. März markiert einen wichtigen Schritt in dieser langjährigen rechtlichen Auseinandersetzung.



