Sonntagsöffnung in MV vor Gericht: Verdi klagt gegen Tourismus-Regelung
Sonntagsöffnung in MV: Gericht prüft Verdi-Klage

Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern erneut vor Gericht

Die umstrittene Sonntagsöffnung von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern steht erneut vor einer gerichtlichen Entscheidung. Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald bestätigte, wird der 2. Senat am 12. März über das sogenannte Normenkontrollverfahren verhandeln. Diese Anhörung könnte weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel und die Beschäftigten im norddeutschen Bundesland haben.

Verdi klagt gegen umfangreiche Öffnungszeiten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte bereits im Jahr 2025 Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Der Gewerkschaft geht die aktuelle Regelung deutlich zu weit, die Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Ortsteilen oder Tourismusregionen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Konkret betrifft dies den Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eines jeden Jahres.

Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums profitieren aktuell 76 Kommunen von dieser Ausnahmeregelung. Verdi möchte diese sogenannte Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklären lassen, da nach ihrer Auffassung Läden in Ferienorten dadurch an fast 80 Prozent der Sonntage öffnen könnten. Die Gewerkschaft argumentiert, dass dadurch das Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt sei und der Sonntags- und Feiertagsschutz für Mitarbeiter gefährdet werde.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Wirtschaftsministerium verteidigt Tourismus-Regelung

Das Schweriner Wirtschaftsministerium sieht diese Gefahr hingegen nicht gegeben und hatte die umstrittene Regelung bereits Anfang 2025 erlassen. Aus Sicht des Ministeriums werden damit die Möglichkeiten für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern den Bedingungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen. Diese Angleichung soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und insbesondere den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern stärken.

An den touristischen Hotspots des Bundeslandes hat der Handel nicht selten auch an Sonntagen geöffnet, wenn viele Touristen und Einheimische unterwegs sind. Diese Praxis ist besonders in Küstenregionen und beliebten Urlaubsgebieten verbreitet, wo der sonntägliche Einkauf für viele Besucher zum Urlaubserlebnis dazugehört.

Nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung

Es handelt sich bei dieser Klage nicht um die erste gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Handelssache. Bereits im Jahr 2018 hatte Verdi eine Sonntagsregelung des Landes gerichtlich überprüfen lassen. Die aktuelle Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Greifswald zeigt, dass die Frage der Sonntagsöffnung in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor polarisiert und sowohl wirtschaftliche als auch arbeitsrechtliche Interessen aufeinandertreffen.

Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur für die betroffenen Händler und deren Mitarbeiter von Bedeutung sein, sondern könnte auch als Präzedenzfall für ähnliche Regelungen in anderen touristisch geprägten Bundesländern dienen. Beobachter erwarten mit Spannung die Verhandlung am 12. März und die anschließende richterliche Entscheidung in dieser grundsätzlichen Frage des Sonntagsschutzes.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration