Sonntagsöffnung in MV: Gericht entscheidet über umstrittene Tourismus-Regelung
Die traditionelle Sonntagsöffnung von Geschäften in Mecklenburg-Vorpommern steht erneut vor einer gerichtlichen Prüfung. Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Greifswald bestätigte, wird der 2. Senat am 12. März über das sogenannte Normenkontrollverfahren verhandeln. Diese Entscheidung betrifft nicht nur den Einzelhandel, sondern auch die Freizeitgestaltung tausender Touristen und Einheimischer im norddeutschen Bundesland.
Gewerkschaft Verdi sieht Arbeitnehmerschutz gefährdet
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hatte bereits 2025 Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Der Gewerkschaft geht die aktuelle Regelung deutlich zu weit, die Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Ortsteilen oder Tourismusregionen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Konkret betrifft dies den Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eines Jahres.
Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums profitieren aktuell 76 Kommunen von dieser Ausnahmeregelung. Verdi möchte diese sogenannte „Öffnungszeitenverordnung“ für unwirksam erklären lassen. Nach Auffassung der Gewerkschaft könnten Geschäfte in Ferienorten dadurch an fast 80 Prozent aller Sonntage öffnen. Damit wäre das wichtige Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt und der Sonntags- sowie Feiertagsschutz für Mitarbeiter erheblich gefährdet.
Wirtschaftsministerium verteidigt Tourismus-freundliche Regelung
Das Schweriner Wirtschaftsministerium sieht diese Gefahr hingegen nicht gegeben und hatte die umstrittene Regelung bereits Anfang 2025 erlassen. Aus Sicht des Ministeriums werden damit die Möglichkeiten für Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern den Bedingungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein angeglichen. Diese Angleichung sei wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusregionen, argumentiert die Landesregierung.
Es handelt sich nicht um die erste gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Handelssache. Bereits im Jahr 2018 hatte Verdi eine ähnliche Sonntagsregelung des Landes gerichtlich überprüfen lassen. Die aktuelle Klage zeigt damit die anhaltende Polarisierung zwischen wirtschaftlichen Interessen und Arbeitnehmerschutz in der Sonntagsöffnungsdebatte.
Die an Touristen-Hotspots wie Warnemünde bereits praktizierte Sonntagsöffnung steht somit erneut auf dem juristischen Prüfstand. Die Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes wird nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern haben.



