Streusalz-Verbot auf Gehwegen: Städte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen Milde
Der anhaltende Winter mit Eis und Schnee hat in Mecklenburg-Vorpommern für glatte Gehwege gesorgt. Während Straßen und Autobahnen gesalzen werden, um den Verkehr aufrechtzuerhalten, sind für viele Gehwege die Anlieger verantwortlich – und genau dort ist Streusalz in den meisten Kommunen tabu. Eine umfassende Bilanz der Rathausverwaltungen zeigt nun, wie unterschiedlich mit dem Verbot umgegangen wird und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Rostock und Schwerin: Strenge Regeln mit Ausnahmen
In Rostock, der größten Stadt des Landes, sind Streusalz und auftauende Mittel für Gehwege vor Häusern seit Jahrzehnten grundsätzlich verboten. In diesem Winter wurden drei mutmaßliche Ordnungswidrigkeiten angezeigt, die Ermittlungen laufen noch. Bußgelder können hier bis zu 2.500 Euro betragen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei Blitzeis oder an gefährlichen Abschnitten wie Treppen und Rampen.
In der Landeshauptstadt Schwerin ist der Einsatz von Streusalz ebenfalls „grundsätzlich“ verboten und wurde diesen Winter nicht ausgesetzt. Interessanterweise wurden vom 1. November bis 12. Februar keine Bußgeldverfahren eingeleitet, ebenso wenig in den beiden Vorjahren. Der Nachweis von Verstößen gestaltet sich schwierig: „Bei wechselnder Witterung/Tauwetter kann ein sicherer Nachweis problematisch sein“, erklärt die Stadt. Dennoch sind Bußgelder bis 1.000 Euro möglich.
Neubrandenburg: Absolute Ausnahmesituation
Aus Neubrandenburg wird berichtet, dass dieser Winter „eine absolute Ausnahmesituation“ darstellte. Nicht nur die Dauer, sondern auch mehrfacher gefrierender Regen, der bis zu 5 cm dicke Eispanzer bildete, stellte Stadt und Bürger vor große Herausforderungen. Teilweise musste mehrfach täglich geräumt und gestreut werden.
„In vielen Fällen sind daher bei winterdienstpflichtigen Anliegern die jeweils eingelagerten Streumittel längst ausgegangen“, so das Rathaus. Die Stadt zeigt Verständnis für die „Hilflosigkeit“ der Bürger und betont, dass die Straßenreinigungssatzung bei besonderen Witterungsbedingungen den Einsatz von Streusalz auf Anliegerflächen zulässt. Bisher wurden keine Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vorpommern: Unterschiedliche Handhabungen
In Stralsund ist der Einsatz von Streusalz durch private Haushalte im Einzelfall möglich. Die Satzung schreibt vor, dass „in der Regel abstumpfende Stoffe“ wie Sand oder Steingranulat verwendet werden sollen. Salz oder andere chemische Mittel sind nur dann zulässig, „wenn der Einsatz abstumpfender Stoffe zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte nicht ausreicht“. Auch hier gab es diesen Winter keine Bußgeldverfahren.
In Anklam wurde das Verbot für Privatpersonen zwischenzeitlich ausgesetzt, während es in Greifswald strikt gilt. In der Universitätsstadt ist der „Einsatz von Streusalz für Private ausgeschlossen“ und Verstöße können mit Bußgeldern bis 1.278,23 Euro geahndet werden. Kontrollen erfolgen stichprobenartig, der Nachweis nur durch örtliche Inaugenscheinnahme. Einige Anlieger wurden aufgefordert, ihren Räum- und Streupflichten nachzukommen, entsprechende Vorgänge laufen noch.
Westmecklenburg: Pragmatischer Umgang
In Wismar ist die Nutzung von Salz für private Haushalte seit vielen Jahren ausgeschlossen, der Bußgeldrahmen liegt zwischen fünf und 500 Euro. „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, werden die Bürger angesprochen und auf die Satzung hingewiesen. Eine Sanktion erfolgt bei diesem ersten Ansprechen nicht“, erklärt ein Sprecher.
In Parchim verweist man auf die Straßenreinigungssatzung von 2018: „Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen.“ Interessant ist hier die Praxis: Nur wer nicht räumt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. „Bußgelder für etwaige Verstöße gegen das Verbot des Einsatzes von Salz werden nicht ausgewiesen.“ Das Ordnungsamt kontrolliert primär, ob geräumt und abgestumpft wurde, nicht mit welchen Mitteln.
Güstrow und Waren: Historische Regelungen
In Güstrow ist der Einsatz von Streusalz im Stadtgebiet grundsätzlich nicht zulässig, allerdings: „Ein Verstoß gegen diesen Tatbestand ist jedoch nicht bußgeldbewährt.“ Daher gab es hier bisher keine Bußgeldverfahren.
In Waren darf Salz nur im „Ausnahmefall“ bei extremen Witterungsverhältnissen gestreut werden. Das Verbot gilt seit Ende der 90er Jahre und basiert auf Mustersatzungen der alten Bundesrepublik. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 1.280 Euro geahndet werden, allerdings wurden im genannten Zeitraum keine entsprechenden Verfahren eingeleitet.
Bad Doberan: Augenmaß und Sicherheit
In Bad Doberan ist die Nutzung von Salz ebenfalls nicht gestattet, das Verbot wurde diesen Winter nicht ausgesetzt. Die Stadt agierte jedoch mit „großem Augenmaß“ und betont: „Sicherheit geht vor“. Geldbußen bis maximal 55 Euro sind möglich, wurden diesen Winter aber nicht verhängt. Lediglich eine mündliche Verwarnung gab es in der jüngeren Vergangenheit.
Die Bilanz zeigt deutlich: Trotz teils drastischer Bußgeldandrohungen gehen die Städte in Mecklenburg-Vorpommern in der Praxis meist milde mit Verstößen gegen das Streusalz-Verbot um. Besonders in extremen Winterlagen wie diesem Jahr wird Verständnis für die Situation der Bürger gezeigt. Die Straßenreinigungssatzungen, oft als spröde empfunden, erhielten durch den langen Winter und die Salz-Debatte zumindest etwas Würze – auch wenn Bußgelder eher selten „hageln“.



