Neue Entschädigungsregeln für Windparks in Mecklenburg-Vorpommern
Windkraft-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern können aufatmen: Die geplanten neuen Entschädigungsregeln für Anwohner von Windparks werden ihre finanziellen Belastungen deutlich reduzieren. Nach Angaben des Landesverbandes Erneuerbare Energien sinken die Zahlungen von Windkraftprojekten an Bürger und Gemeinden von bisher 0,6 Cent je Kilowattstunde auf etwa 0,4 Cent je Kilowattstunde.
Festbeträge statt Einnahmenanteile
Das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, das Mitte März im Landtag verabschiedet werden soll, sieht erstmals Festbeträge für Anwohner und Gemeinden vor. Ursprünglich war ein Anteil an den Einnahmen der Windparks geplant, doch nach Kritik in einer Expertenanhörung hat die rot-rote Landesregierung den Entwurf geändert.
Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien, bewertet diese Änderung als „Schritt in die richtige Richtung“. Er betont jedoch, dass sehr ertragreiche Standorte stärker profitieren werden als weniger lukrative Standorte.
Wettbewerbsnachteile und Verwaltungskosten
Trotz der Entlastung sieht Jaeger weiterhin erhebliche Herausforderungen. Seit eineinhalb Jahren herrscht ein dramatisch verschärfter Wettbewerb bei bundesweiten Ausschreibungen für Windparks. „Auch mit den neuen Regelungen werden Standorte in MV massiv benachteiligt und werden sich deshalb nur selten in den Ausschreibungen durchsetzen können“, erklärt er. In anderen Bundesländern sind die Entschädigungen für Anwohner und Gemeinden deutlich geringer.
Ein weiteres Problem ist die Verteilung der Gelder. Die Anlagenbetreiber sollen die Auszahlung an die Bürger selbst organisieren. „Wer die dadurch entstehenden erheblichen Verwaltungskosten trägt, ist bisher nicht geklärt“, kritisiert Jaeger.
Konkrete Zahlen und Solaranlagen
Die neuen Festbeträge sehen folgende Regelungen vor:
- Für Windkraftanlagen: jeweils 5.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde und 5.000 Euro für die Anwohner – je Megawattstunde installierter Leistung.
- Für Solaranlagen: jeweils 1.000 Euro pro Jahr für die Gemeinde und die Anwohner – je Megawattstunde installierter Leistung.
Betroffen von den neuen Regelungen sind sowohl neue Windparks als auch sogenannte Repowering-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden. Die ursprüngliche Planung sah 0,3 Cent je Kilowattstunde für die Gemeinde und 0,3 Cent für die Bürger vor.
Die Diskussion um die faire Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an der Energiewende bleibt auch mit den neuen Festbeträgen ein zentrales Thema in Mecklenburg-Vorpommern. Während die finanzielle Entlastung der Betreiber begrüßt wird, müssen noch praktische Fragen der Umsetzung geklärt werden.



