Sachsen-Anhalt-Tag in Bernburg: Wichtige Regeln für Hundebesitzer beim Landesfest
Hunderegeln für Sachsen-Anhalt-Tag in Bernburg

Sachsen-Anhalt-Tag in Bernburg: Wichtige Regeln für Hundebesitzer beim Landesfest

Vom 5. bis 7. Juni 2026 findet der Sachsen-Anhalt-Tag in Bernburg statt, ein großes Landesfest, das viele Besucher mit ihren Familien und oft auch mit ihren vierbeinigen Begleitern anlockt. Für Hundebesitzer gibt es dabei einige wichtige Vorschriften zu beachten, wie die Stadtsprecherin Julia Tarlatt in einem Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung erläutert hat.

Leinenpflicht und Maulkorbvorschriften im Detail

Im gesamten Festgebiet des Sachsen-Anhalt-Tags in Bernburg gilt eine strikte Leinenpflicht für Hunde. An den Eingängen zum Veranstaltungsbereich werden zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt, um alle Besucher auf diese Regel aufmerksam zu machen. Was die Maulkorbpflicht betrifft, so verweist die Stadt auf die bereits bestehende Gefahrenabwehrverordnung. Für das Landesfest selbst wird keine separate Verordnung erlassen.

Gemäß Paragraph 3, Absatz 2 des Hundegesetzes von Sachsen-Anhalt müssen Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse vermutet wird, einen Maulkorb tragen, der ein mögliches Beißen wirksam verhindert. Diese Regelung bleibt auch während des Festes in Kraft und ist für betroffene Hundehalter bindend.

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Weitere wichtige Vorschriften für Hundebesitzer in Bernburg

Neben den speziellen Regelungen für den Sachsen-Anhalt-Tag gelten in Bernburg generell strenge Vorschriften für Hunde in öffentlichen Bereichen. Eine feste Leinenpflicht besteht nicht nur bei Festen und Veranstaltungen, sondern auch in Fußgängerzonen sowie auf bestimmten Plätzen und in Parks. Dazu zählen:

  • Der untere Karlsplatz
  • Der Martinsplatz
  • Der Stadtpark „Alte Bibel“
  • Der Bahnhofsgarten

Diese Regelungen sind in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung festgehalten und dienen der Sicherheit aller Bürger und Besucher.

Verantwortungsvoller Umgang mit Hundehinterlassenschaften

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Hundebesitzer beachten müssen, betrifft die Beseitigung von Hundekot. Laut der städtischen Satzung sind Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich zu entfernen. Dies dient dazu, öffentliche Straßen und Plätze vor Verunreinigungen zu schützen und die Hygiene und Sauberkeit in der Stadt zu gewährleisten.

Die Stadt Bernburg appelliert an alle Hundebesitzer, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Vorschriften einzuhalten, um ein sicheres und angenehmes Fest für alle Teilnehmer zu ermöglichen. Mit diesen klaren Regeln soll der Sachsen-Anhalt-Tag ein harmonisches Erlebnis für Menschen und Tiere gleichermaßen werden.

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