Sachsen reformiert Bestattungsrecht: Mehr Vielfalt bei der letzten Ruhe
Die sächsische Landesregierung hat einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben, der zahlreiche Neuerungen vorsieht. Damit reagiert das Land auf gesellschaftliche Veränderungen und individuelle Wünsche der Bevölkerung.
Haustier-Bestattungen und Tuchbeisetzungen werden ermöglicht
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Zulassung von Haustier-Bestattungen gemeinsam mit ihren Besitzern. Bisher war dies in Sachsen nicht möglich. Zudem soll die Bestattung in Tüchern erlaubt werden, eine Form, die in muslimischen Ländern üblich ist und in Sachsen bisher nicht gestattet war. Damit schließt Sachsen eine Lücke, denn es gehört zu den letzten Bundesländern, in denen Tuchbestattungen noch nicht möglich sind.
Gesellschaftlicher Wandel erfordert neue Bestattungsformen
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) betonte, dass sich die Bestattungskultur in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt habe. „Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher“, erklärte die Ministerin. Seit Jahren sei ein Trend weg von der traditionellen Erd- hin zur Feuerbestattung zu beobachten.
Das bisherige Bestattungsgesetz stammt aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem im Wesentlichen nicht verändert. In dieser Zeit hätten sich die Erwartungen an Friedhofsträger, Wirtschaft und Verwaltung deutlich geändert, so Köpping.
Neue Beisetzungsformen bei erhaltenem Friedhofszwang
Der Friedhofszwang bleibt in Sachsen grundsätzlich erhalten, allerdings werden zahlreiche neue Beisetzungsformen zugelassen:
- Baumbestattungen im Wurzelbereich auf Friedhöfen oder in Bestattungswäldern
- Verstreuen von Totenasche auf speziell dafür vorgesehenen Friedhofsflächen
- Anzucht von Lebensbäumen, bei der die Asche mit Erde gemischt und Bäume auf dem Friedhof gepflanzt werden
- Verarbeitung von Teilen der Asche zu privaten Erinnerungsstücken auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person
Die Umbettung von Urnen soll erleichtert werden. Bisher war dies vom einzelnen Friedhofsträger abhängig und wurde beispielsweise bei Umzug einer Witwe in eine andere Stadt mit Verweis auf die Totenruhe nicht immer erlaubt.
Verbesserungen für Eltern von Sternenkindern
Besondere Regelungen sieht der Gesetzentwurf für Eltern vor, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden. Die sogenannten Sternenkinder sollen nur noch ab einem Gewicht von 1.000 Gramm individuell bestattet werden müssen. Eltern erhalten eine Wahlmöglichkeit: Entscheiden sie sich gegen eine individuelle Bestattung, muss die Einrichtung, in der die Sternenkinder entbunden wurden, die Beisetzung vornehmen – diese kann auch anonym erfolgen. Über diese Wahlfreiheit sollen die Einrichtungen künftig stärker aufklären.
Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung
Der Gesetzentwurf trägt auch der Digitalisierung Rechnung. Todesbescheinigungen sollen in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können, was Bestattungen beschleunigen soll. „Wir haben Verfahren vereinfacht, die Bestattungen beschleunigen“, erklärte Ministerin Köpping.
Tradition und Neuerungen in Balance
Die Sargpflicht wird in Sachsen grundsätzlich beibehalten, mit Ausnahme der neu zugelassenen Tuchbestattung. Der Grundsatz der Totenruhe gilt weiterhin, auch für Urnen. Ministerin Köpping zeigte sich zuversichtlich, mit der Überarbeitung einen zukunftssicheren Entwurf zu haben, der eine gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen schaffe. Die Gesetzesnovelle komme sowohl Wünschen der Bevölkerung als auch den Bedürfnissen der Friedhofsträger entgegen.



