Thüringer Ministerien: Topjobs teils seit Jahren unbesetzt - Frauenanteil in Führung minimal
Thüringer Ministerien: Topjobs seit Jahren vakant, kaum Frauen

Führungsposten in Thüringer Ministerien: Vakanzen dauern Jahre an

In der Thüringer Landesverwaltung bleiben bedeutende Führungspositionen in Ministerien teilweise über mehrere Jahre unbesetzt. Dies geht aus einer aktuellen Abfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Staatskanzlei hervor. Die Situation betrifft insbesondere Abteilungsleiterstellen, die als zentrale Managementpositionen in der Verwaltung fungieren.

Langwierige Nachbesetzungsverfahren

Im Bildungsministerium des Landes sind seit Juli und September 2023 zwei Abteilungsleiterstellen vakant. Bei einer dieser Positionen läuft aktuell eine Konkurrentenklage, die den Besetzungsprozess zusätzlich verzögert. Auch in der Staatskanzlei selbst fehlen seit Februar und August 2025 zwei Abteilungsleiter. Das Infrastrukturministerium hat seit Januar 2025 eine unbesetzte Abteilungsleiterstelle, während im Sozialministerium eine entsprechende Position seit Mai 2024 vakant ist.

Abteilungsleiter gelten als verbeamtete Manager innerhalb der Verwaltungshierarchie. Sie treffen oder genehmigen zahlreiche Entscheidungen und erhalten dafür eine attraktive Vergütung. In der Regel werden diese Positionen in der Besoldungsgruppe B3 eingruppiert, was einem monatlichen Grundgehalt von etwa 9.600 Euro entspricht. Während Ministerinnen und Minister die politischen Grundlinien vorgeben, sorgen Staatssekretäre für deren Umsetzung im Verwaltungsapparat.

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Besorgniserregende Leerstände in Referaten

Besonders deutlich wird das Problem bei den Referatsleiterstellen. Im Innenministerium sind von insgesamt 29 Positionen zwölf unbesetzt – das entspricht mehr als einem Drittel aller Stellen. Auch hier laufen zwei Konkurrentenklagen, die den Besetzungsprozess blockieren. In der Staatskanzlei fehlen sieben von 31 Referatsleiterstellen, teilweise seit 2024 oder Anfang 2025.

Im Justizministerium sind acht von 37 Leitungsstellen offen. Eine dieser Positionen ist bereits seit Oktober 2021 vakant – also seit viereinhalb Jahren. Eine weitere Stelle bleibt seit November 2022 unbesetzt. Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU) betont, dass bei Vakanzen andere Verwaltungsmitarbeiter die Aufgaben der fehlenden Führungskräfte übernehmen müssen. „Natürlich hat man ein Interesse, dass die Stellen so schnell wie möglich besetzt werden“, erklärt Gruhner. Die eigentlichen Einstellungsverfahren seien dabei nicht das Hauptproblem. „Das Problem entsteht, wenn geklagt wird.“

Konkurrentenklagen als Besetzungshindernis

Mit sogenannten Konkurrentenklagen versuchen Verwaltungsbeamte, Besetzungsentscheidungen anzufechten, die sie als fehlerhaft ansehen. Diese Klagen führen häufig dazu, dass die Nachbesetzung freier Stellen blockiert wird, bis ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat. „Natürlich ist es wünschenswert, dass solche Verfahren schneller gehen. Aber es ist ein rechtsstaatlicher Weg, den jeder hat, eben auch zu klagen“, so Gruhner.

Frauen stark unterrepräsentiert in Führungsetagen

Die Daten offenbaren zudem ein gravierendes Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in den oberen Führungsebenen der Thüringer Ministerien. Von den 16 Staatssekretären der Landesregierung sind lediglich drei Frauen. Ähnlich verhält es sich bei den Stabsstellenleitungen: Von elf besetzten Posten sind nur drei mit Frauen besetzt.

Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied bei den Abteilungsleitern. Von den 44 Abteilungsleiterstellen in den Thüringer Ministerien sind aktuell 38 besetzt – jedoch nur sechs mit weiblichen Führungskräften. Dies bedeutet, dass Männer diese wichtigen Managementpositionen in der Landesverwaltung dominieren, während Frauen deutlich unterrepräsentiert sind.

Die anhaltenden Vakanzen in Kombination mit dem geringen Frauenanteil werfen Fragen zur Effizienz und Diversität in der Thüringer Landesverwaltung auf. Die langen Besetzungsverfahren und rechtlichen Auseinandersetzungen beeinträchtigen möglicherweise die Kontinuität und Entscheidungsfähigkeit in den betroffenen Ministerien.

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