Arbeitsgericht weist Klagen von Ex-Trainern gegen VfL Osnabrück ab
Gericht weist Klagen von Ex-Trainern gegen VfL Osnabrück ab

Arbeitsgericht weist Klagen von Ex-Trainern gegen VfL Osnabrück ab

Im juristischen Streit zwischen dem VfL Osnabrück und seinem früheren Trainerduo um Ex-Coach Marco Antwerpen hat das Arbeitsgericht der Stadt Osnabrück ein klares Urteil gefällt. Die Klagen von Antwerpen und seinem damaligen Assistenten Frank Döpper gegen ihre fristlose Kündigung durch den Drittligisten wurden abgewiesen. Das Gericht teilte diese Entscheidung nach der Urteilsverkündung offiziell mit.

Vorwürfe der Spielmanipulation als erwiesen angesehen

Die Kammer unter Vorsitz von Richter Christian Hageböke sah es bei beiden Trainern als bewiesen an, dass sie gezielt und ernsthaft auf das NFV-Pokalfinale am 24. Mai 2025 gegen den Regionalligisten BW Lohne einwirken wollten. „Dieses Verhalten rechtfertige im Ergebnis die außerordentlichen fristlosen Kündigungen vom 27. Mai 2025“, so die Begründung des Gerichts. Der VfL Osnabrück wirft seinem früheren Trainerduo eine versuchte Spielmanipulation vor, indem sie versucht hätten, den ausgeliehenen Spieler Bernd Riesselmann unbefugt zu beeinflussen.

Fall sorgt seit Monaten für Aufsehen

Der Fußball-Drittligist Osnabrück hatte die fristlosen Kündigungen gegen Antwerpen und Döpper am 27. Mai 2025 ausgesprochen, nachdem Vorwürfe über versuchte Einflussnahme auf das Pokalfinale laut geworden waren. Der Fall beschäftigte bereits die Sportgerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes. Antwerpen wurde zunächst mit einer zwölfmonatigen Sperre belegt, die später auf drei Monate reduziert wurde. Döpper erhielt zunächst eine dreimonatige Sperre, die später aufgehoben wurde. Beide Trainer hatten gegen diese Entscheidungen Berufung eingelegt.

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Athletiktrainer als zentrale Figur in der Verhandlung

Im Mittelpunkt der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Osnabrück stand die Befragung des heutigen Osnabrücker Athletiktrainers Tim Schütte. Schütte gab an, von Antwerpen zweimal dazu aufgefordert worden zu sein, Kontakt zu Leihspieler Bernd Riesselmann aufzunehmen und ihm einen Verzicht auf einen Einsatz im Finale nahezulegen. Der 54-jährige Ex-Coach wies diesen Vorwurf vor Gericht erneut zurück. Interessanterweise spielte Riesselmann in dem umstrittenen Finale tatsächlich und erzielte sogar ein Tor. Inzwischen steht er wieder beim Tabellenführer der Dritten Liga unter Vertrag.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die verkündeten Urteile des Arbeitsgerichts Osnabrück sind noch nicht rechtskräftig. Die Kläger haben die Möglichkeit, beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen Berufung einzulegen. Damit könnte der juristische Streit zwischen dem VfL Osnabrück und seinen ehemaligen Trainern in eine weitere Runde gehen. Der Fall hat bereits bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen zum Umgang mit vermeintlichen Spielmanipulationen im Profifußball auf.

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