Gesetzesänderung in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet neue Möglichkeiten für medizinische KI-Forschung
In der medizinischen Forschung ruhen große Hoffnungen auf Künstlicher Intelligenz, doch für effektives Training benötigen KI-Systeme umfangreiche Datenmengen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch eine Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes im Jahr 2024 eine wichtige Hürde beseitigt, die den Zugang zu klinischen Daten für Forschungszwecke deutlich erleichtert.
Datenbank der Universitätsmedizin Greifswald wächst signifikant
Der Greifswalder Bioinformatiker Lars Kaderali berichtet von beeindruckenden Zahlen: Die Forschungsdatenbank der Universitätsmedizin Greifswald umfasst aktuell aus über 2 Millionen klinischen Fällen knapp 8,9 Millionen Diagnosen und etwa 8,4 Millionen Messbefunde. Dieser Datenreichtum bildet die Grundlage für wegweisende KI-Projekte in der medizinischen Forschung.
Widerspruchslösung statt aktiver Einwilligung
Der entscheidende Wandel betrifft die rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung. Statt auf aktiver Einwilligung basiert die Nutzung medizinischer Daten zu Forschungszwecken nun auf einer Widerspruchslösung. „Ein starkes Widerspruchsrecht ist ähnlich wirksam wie eine Einwilligung, entkoppelt den Datenschutz aber zeitlich von der medizinischen Behandlung“, erklärt Sebastian Schmidt, der zuständige Landesbeauftragte.
Diese Neuregelung ermöglicht:
- Eine kontrollierte, pseudonymisierte Nutzung von Patientendaten innerhalb klar geregelter Strukturen
- Die Möglichkeit für Patienten, auch im Nachhinein jederzeit zu widersprechen
- Eine bessere Auseinandersetzung der Patienten mit ihren datenschutzrechtlichen Belangen
In der Vergangenheit scheiterte das aktive Einholen der Zustimmung von Patienten laut Kaderali meistens am organisatorischen Aufwand, was häufig zum Verzicht auf wertvolle Daten führte.
Konkrete Forschungsprojekte profitieren von der Gesetzesänderung
An der Universitätsmedizin Greifswald arbeiten Forscher bereits an mehreren innovativen Projekten, die von der erweiterten Datenbasis profitieren:
- Netzhautanalyse zur Krankheitsfrüherkennung: Mittels KI werden Netzhautaufnahmen ausgewertet, um Hinweise auf Krankheiten und gesundheitliche Risiken zu liefern. Die feinen Netzhautgefäße können Informationen über Herz-Kreislauf-Probleme oder Nierenerkrankungen liefern.
- Sepsis-Früherkennung: Ein gemeinsames Projekt mit der Universitätsmedizin Rostock zielt auf eine verbesserte Früherkennung von Sepsis ab, die zu den häufigsten Todesursachen in deutschen Krankenhäusern zählt. Ein erheblicher Anteil dieser Todesfälle gilt als vermeidbar bei frühzeitiger Erkennung und gezielter Behandlung.
Die Netzhautaufnahmen bieten dabei einen besonderen Vorteil: Sie sind wesentlich weniger aufwändig als beispielsweise MRT-Untersuchungen, ermöglichen aber dennoch tiefe Einblicke in den Gesundheitszustand der Patienten.
Datenschutz bleibt gewährleistet
Trotz der erleichterten Datenzugänge betont der Landesbeauftragte Schmidt, dass dem Datenschutz weiterhin Rechnung getragen wird. Die pseudonymisierte Verarbeitung innerhalb klar definierter Strukturen und das jederzeitige Widerspruchsrecht schützen die Privatsphäre der Patienten, während gleichzeitig die medizinische Forschung vorangetrieben werden kann.
Diese Gesetzesanpassung in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie durch intelligente rechtliche Rahmenbedingungen medizinische Forschung und Patientenschutz in Einklang gebracht werden können. Die gewonnenen Daten bilden die Grundlage für KI-Systeme, die in Zukunft die medizinische Diagnostik und Behandlung entscheidend verbessern könnten.



