Potsdam führt Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ein
Die Landeshauptstadt Potsdam wird ab dem 1. Juli 2026 eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr und Einwegverpackungen erheben. Dies stellt ein Novum im Bundesland Brandenburg dar und orientiert sich am Vorbild der Stadt Tübingen. Das erklärte Ziel der neuen Abgabe ist es, für mehr Sauberkeit in der Stadt zu sorgen und die Müllberge deutlich zu reduzieren.
Wer muss die Steuer zahlen und wie hoch sind die Sätze?
Von der Verpackungssteuer betroffen sind alle Endverkäufer von Speisen und Getränken. Dazu zählen Restaurants, Imbissbuden, Eisdielen und Tankstellen. Konkret sieht die Regelung vor, dass für Einwegbecher, Teller oder Schalen ein Betrag von 50 Cent pro Einheit fällig wird. Für Einwegbesteck liegt der Satz bei 20 Cent pro Stück. Diese Festlegungen wurden am Mittwoch vom Potsdamer Stadtparlament beschlossen.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Steuer genau dort ansetzt, wo im Alltag besonders viele Einwegverpackungen anfallen – nämlich bei Take-away-Angeboten und im Imbissbereich. Ab dem Jahr 2027 rechnet Potsdam mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund einer Million Euro aus dieser Abgabe.
Reaktionen und geplante Maßnahmen
Potsdams Kämmerer Burkhard Exner von der SPD äußerte sich zur Einführung: „Uns ist bewusst, dass die Einführung der Verpackungssteuer für viele Betriebe zunächst mit Anpassungen verbunden ist. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, Verpackungslösungen nachhaltiger zu gestalten und den Einsatz von Einwegmaterialien deutlich zu verringern.“ Um die Gewerbetreibenden zu informieren, ist für den Mai eine spezielle Veranstaltung geplant.
Aus der Wirtschaft kam jedoch auch Kritik. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet, dass die zusätzlichen Kosten letztendlich auf die Potsdamer Verbraucher an der Kasse abgewälzt werden könnten.
Welche Ausnahmen gelten für die Verpackungssteuer?
Die Stadt Potsdam hat bestimmte Ausnahmen von der Steuerpflicht festgelegt. So sind Einwegverpackungen und Einweggeschirr bei zeitlich befristeten Märkten und Festen von der Abgabe befreit, sofern ein Betrieb an insgesamt höchstens zehn Tagen pro Jahr in Potsdam Speisen oder Getränke verkauft.
Darüber hinaus fallen Einwegverpackungen, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen, nicht unter die neue Steuer. Auch der klassische Lebensmitteleinkauf im Supermarkt mit fest verschlossenen oder industriell abgepackten Produkten wird nicht besteuert.



