Bundesumweltminister plant Textilgesetz gegen Fast Fashion
Textilgesetz gegen Fast Fashion geplant

Neues Textilgesetz soll Fast Fashion eindämmen

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt, das Hersteller von Bekleidung, Schuhen und Heimtextilien künftig an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen soll. Besonders im Fokus steht dabei die sogenannte Fast Fashion – billige Kleidung, die nur kurz getragen wird und Altkleider-Container überflutet.

Das Problem der minderwertigen Textilien

„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden“, erklärte Schneider bei einem Ortstermin in Berlin. Die Qualität der Abgaben in Kleidercontainern sinkt dramatisch.

Thomas Ahlmann, Geschäftsführer von Fairwertung, einem Zusammenschluss gemeinnütziger Sammler, bestätigt: „Seit rund einem Jahr zahlen wir drauf, wenn wir Kleidung annehmen. Die minderwertige Kleidung ist einfach nur noch eine Kostenbelastung.“ Die Sortierung per Hand ergibt immer weniger verwertbare Kleidung, während der Rest kostenpflichtig entsorgt werden muss.

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Immer mehr Textilabfälle in deutschen Haushalten

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen den besorgniserregenden Trend: Deutsche Privathaushalte produzierten zwischen 2013 und 2023 rund 55 Prozent mehr Bekleidungs- und Textilabfälle – zuletzt etwa zwei Kilogramm pro Kopf und Jahr. Insgesamt landeten 2023 etwa 175.000 Tonnen Textilabfälle in der Entsorgung.

Ulrich Müller von der Deutschen Kleiderstiftung berichtet: „Vor zehn, fünfzehn Jahren hatten wir im Container fünf Prozent gut erhaltene Ware. Jetzt ist es vielleicht ein Prozent.“ Die Organisation sammelt Kleidung und gibt sie an Sozialläden oder Hilfsprojekte weiter.

Hersteller sollen in die Pflicht genommen werden

Nach Schneiders Plänen sollen sich Hersteller künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus ihren Beiträgen finanzieren. Diese Organisationen würden sich dann um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern und müssten Kleidung von Sammlern kostenlos annehmen.

Als Hersteller sollen alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – also auch Importeure. Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.

Gemischte Reaktionen aus Branche und Umweltverbänden

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sieht in den Plänen kein wirksames Mittel gegen Billigprodukte. Hauptgeschäftsführer Uwe Mazura warnt: „Wir riskieren, dass solide Mittelständler die Alttextilien der globalen Billigplattformen mitfinanzieren müssen.“

Der Verband fürchtet, dass ausländische Onlineplattformen durchs Raster fallen könnten, weil diese nur Marktplätze für Verkäufer bieten – die man dann nicht zu fassen bekomme. Auch der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren mahnt eine „effektive Marktüberwachung internationaler Onlineplattformen“ an.

Umweltfreundlichkeit soll honoriert werden

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge soll auch von der Umweltfreundlichkeit der Produkte abhängen. Kriterien wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe sollen berücksichtigt werden. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer soll der Beitrag ausfallen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält diese Regelung jedoch für zahnlos. Viola Wohlgemuth von der DUH erklärt: „Da gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation für Herstellerverantwortung Etwas eigenes ausdenken. Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.“

Auswirkungen auf Verbraucher und Second-Hand-Markt

Falls die neuen Regeln auch Billig-Händler wirksam erfassen, könnten diese höhere Kosten an Kundinnen und Kunden weitergeben. Schneider betont jedoch: „Die Kosten sind ja sowieso da. Die Frage ist nur, wer sie zahlt.“ Aktuell zahle die Umwelt oder die Allgemeinheit über Abgaben für Vermüllung oder die Kommunen.

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Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten. Ahlmann von Fairwertung begrüßt dies, wünscht sich aber weiterreichende Regelungen für Sozialkaufhäuser.